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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 22. Februar 2026

Produktwarnung: Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm — Nicht deklarierter Senf

Für Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind die Chargen L26019 und 16. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 22. Februar 2026.

Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren: Foto zur Produktwarnung vom 22.02.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklarierter Senf

Eine Gesundheitsgefährdung kann für Senf-Allergiker somit nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 4 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 4337256939256

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • L26019
  • 16

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 19.04.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm, tiefgefroren
Marke
Albert van Zoonen
Hersteller oder Inverkehrbringer
Albert van Zoonen B.V., Schagen
Charge oder Losnummer
L26019, ab Uhrzeit: 14:30 bis einschließlich 16:16
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 19.04.2027
EAN
4337256939256
Verpackung
400 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN: 4337256939256
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

Versehentlich wurden in Verpackungen der "ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse" Frühlingsrollen mit Hähnchen abgefüllt. Die Frühlingsrollen mit Hähnchen enthalten Senf und somit ein nicht auf der Verpackung erkenntliches Allergen.

Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen

  • Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Senf allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L26019 und 16 und Mindesthaltbarkeitsdatum 19.04.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird für Personen mit einer Senf-Allergie dringend abgeraten.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Albert van Zoonen ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse, 400 Gramm?

Eine Gesundheitsgefährdung kann für Senf-Allergiker somit nicht ausgeschlossen werden.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4337256939256; Chargen L26019, 16; Mindesthaltbarkeitsdatum 19.04.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Senf allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L26019 und 16 und Mindesthaltbarkeitsdatum 19.04.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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