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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 17. Februar 2026

Rückruf: Maissnack der Marke — Nicht deklariertes Gluten

BOY BAWANG Maissnack der Marke wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 17. Februar 2026.

BOY BAWANG Maissnack der Marke: Foto zur Rückruf vom 17.02.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklariertes Gluten

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • 04133

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Maissnack der Marke "BOY BAWANG" BOY BAWANG CORNICK LECHON MANOK FLAVOR
Marke
BOY BAWANG
Hersteller oder Inverkehrbringer
Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V.
Haltbarkeit
alle Mindesthaltbarkeitsdaten
Verpackung
40 x 90 Gramm
Weitere Kennzeichnung
Artikelnummer: 04133
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Aufgrund eines möglichen Fehlers im Produktionsprozess ist Weizen nicht auf dem Produktetikett aufgeführt. Im Produkt wurde Weizen gefunden.

Was jetzt tun: Gefährlich nur bei einer Allergie gegen Gluten

  • „Maissnack der Marke“ von BOY BAWANG enthält glutenhaltiges Getreide, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen.
  • Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer 04133. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Empfehlung der Firma Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V.: Personen mit einer Weizenallergie sollten dieses Produkt nicht essen. Sie können das Produkt in das Geschäft zurückbringen.“

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V.: Personen mit einer Weizenallergie sollten dieses Produkt nicht essen. Sie können das Produkt in das Geschäft zurückbringen. Wenn Ihr Produkt betroffen ist und die oben genannten Angaben zutreffen, bringen Sie es bitte in das Geschäft zurück; Sie müssen keinen Kassenbon vorzeigen und erhalten Ihr Geld zurück.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird BOY BAWANG Maissnack der Marke zurückgerufen?

Aufgrund eines möglichen Fehlers im Produktionsprozess ist Weizen nicht auf dem Produktetikett aufgeführt. Im Produkt wurde Weizen gefunden.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Artikelnummer 04133. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„Maissnack der Marke“ von BOY BAWANG enthält glutenhaltiges Getreide, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen. Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich. Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummer 04133. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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