Rückruf: arko I Hussel Butterspritzgebäck 175 Gramm — Nicht deklarierte Milch
arko I Hussel Butterspritzgebäck 175 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen ist die Charge 118. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.



Gefahr: Nicht deklarierte Milch
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- 118
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 28.10.2026
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Butterspritzgebäck 175 Gramm
- Marke
- arko I Hussel
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- arko I Hussel GmbH Die Aue 7 98593 Floh-Seligenthal
- Charge oder Losnummer
- 118
- Haltbarkeit
- 28.10.2026
- Verpackung
- 175 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Angaben der Behörde
Auf dem Produkt Butterspritzgebäck 175 Gramm wurden falsche Rücken- und Frontetiketten (Butterspritzgebäck, statt Butter-Erdnuss-Taler) angebracht. In dem Produkt wurden Butter-Erdnuss-Taler abgepackt. Das Produkt Butter-Erdnuss-Taler enthält die Zutat Erdnuss, die in der Zutatenliste des Butterspritzgebäckes fehlt.
Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen
- Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Milch allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge 118 und Mindesthaltbarkeitsdatum 28.10.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.
Symptome und wann zum Arzt
Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
- bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Betroffene Ware kann ohne Kassenbon in den Filialen zurückgeben werden.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird arko I Hussel Butterspritzgebäck 175 Gramm zurückgerufen?
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 118; Mindesthaltbarkeitsdatum 28.10.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Milch allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit Charge 118 und Mindesthaltbarkeitsdatum 28.10.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Thüringen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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