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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 28. Mai 2026

Rückruf: TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm — Salmonellen

TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge A03. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 28. Mai 2026.

TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm: Foto zur Rückruf vom 28.05.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Salmonellen

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • A03

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 05.2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm
Marke
TSI Consumer Goods
Hersteller oder Inverkehrbringer
Lieferant: TSI Consumer Goods GmbH, Zeven
Charge oder Losnummer
Charge A03
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028
Verpackung
25 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein
Vertrieb über
Lidl

Händler mit eigener Übersicht: Lidl

Angaben der Behörde

Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen. Salmonellen können Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Was jetzt tun: Ware abgleichen, dann zurückbringen

  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge A03 und Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar.
  • Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.

Symptome und wann zum Arzt

Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
  • bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
  • Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm zurückgerufen?

Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge A03; Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist nur die Ware mit Charge A03 und Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar. Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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