Rückruf: TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm — Salmonellen
TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge A03. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 28. Mai 2026.

Gefahr: Salmonellen
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Salmonellen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- A03
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 05.2028
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm
- Marke
- TSI Consumer Goods
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Lieferant: TSI Consumer Goods GmbH, Zeven
- Charge oder Losnummer
- Charge A03
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028
- Verpackung
- 25 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein
- Vertrieb über
- Lidl
Händler mit eigener Übersicht: Lidl
Angaben der Behörde
Im Rahmen einer Eigenuntersuchung wurden Salmonellen nachgewiesen. Salmonellen können Auslöser von Magen-/Darmerkrankungen (Salmonellose) sein. Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.
Was jetzt tun: Ware abgleichen, dann zurückbringen
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge A03 und Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar.
- Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.
Symptome und wann zum Arzt
Salmonellen: Typisch sind Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und manchmal Fieber. Die Beschwerden beginnen meist innerhalb weniger Stunden bis Tage nach dem Essen und klingen bei Gesunden häufig von selbst ab.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei hohem oder anhaltendem Fieber, blutigem Durchfall oder Zeichen von Flüssigkeitsmangel wie starkem Durst, wenig Urin und Schwindel
- bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen schon bei ersten Beschwerden
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein.
- Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Bei bestimmten Personengruppen (Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren, Senioren und Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem) können ernste Krankheitsverläufe auftreten. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird TSI Consumer Goods Kania Rosmarin geschnitten, 25 Gramm zurückgerufen?
Eine Salmonellen-Erkrankung äußert sich innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge A03; Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist nur die Ware mit Charge A03 und Mindesthaltbarkeitsdatum 05.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Ob Geruch oder Aussehen auffällig sind, spielt keine Rolle: Salmonellen verändern Lebensmittel in der Regel nicht sichtbar. Wer schon davon gegessen hat und sich wohl fühlt, muss nichts weiter tun, als in den nächsten Tagen auf Beschwerden zu achten.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Auch angebrochene Packungen werden erstattet, die Ware muss dafür nicht unberührt sein. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Lidl.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Baden-Württemberg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/05_M
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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