Rückruf: Audi A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON — Verletzungen
Audi A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 17.06.2025 bis 10.09.2025. Veröffentlicht am 10. April 2026.



Gefahr: Unzureichende Schutzwirkung
Die Torsionsstange ist defekt und kann leicht brechen, was dazu führt, dass sich das Gurtband im Falle eines Unfalls unkontrolliert abwickelt. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes wäre somit nicht mehr gewährleistet, was zu Verletzungen führen kann. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 11 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- A5
- A6 E-TRON
- Q4 E-TRON
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 17.06.2025 bis 10.09.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 69UM
Typ / Typgenehmigung
Die Nummer der EG-Typgenehmigung steht in Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- F2
- GH
- FZ
- e1*2007/46*1801*
- e1*2018/858*00393*
- e1*2018/858*00006*
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON
- Hersteller
- Audi
- Betroffener Produktionszeitraum
- 17.06.2025 - 10.09.2025
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: F2, GH, FZ, e1*2007/46*1801*, e1*2018/858*00393*, e1*2018/858*00006* Rückrufcode: 69UM Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Personenkraftwagen.
Was jetzt tun: Nicht mehr auf den Schutz verlassen
- „A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON“ von Audi schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung.
- Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben.
- Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Audi A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON zurückgerufen?
Verletzungen. Die Torsionsstange ist defekt und kann leicht brechen, was dazu führt, dass sich das Gurtband im Falle eines Unfalls unkontrolliert abwickelt. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes wäre somit nicht mehr gewährleistet, was zu Verletzungen führen kann.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON, gebaut im Zeitraum 17.06.2025 bis 10.09.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 69UM.
Was sollte ich jetzt tun?
„A5, A6 E-TRON, Q4 E-TRON“ von Audi schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung. Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Kostet die Reparatur etwas?
Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01052/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098465
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufVerletzungsgefahr
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt


