Rückruf: Audi Q5 — Verletzungen
Audi Q5 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 10.07.2025 bis 19.12.2025. Veröffentlicht am 22. Mai 2026.

Gefahr: Unzureichende Schutzwirkung
Die Gurtstraffer der Vordersitze entsprechen nicht den technischen Spezifikationen. Obwohl sich der Sicherheitsgurt bei einem Crash, der seinen Einsatz auslöst, festzieht, kann er diese Dichtheit nicht zuverlässig aufrechterhalten, wodurch seine Schutzwirkung verringert und das Verletzungsrisiko erhöht wird. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Q5
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 10.07.2025 bis 19.12.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 69GT
Typ / Typgenehmigung
Die Nummer der EG-Typgenehmigung steht in Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- e1*2007/46*1550* (FY)
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Q5
- Hersteller
- Audi
- Betroffener Produktionszeitraum
- 10.07.2025 - 19.12.2025
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: e1*2007/46*1550* (FY) Rückrufcode: 69GT Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Personenkraftwagen.
Was jetzt tun: Nicht mehr auf den Schutz verlassen
- „Q5“ von Audi schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung.
- Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 07/05/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Audi Q5 zurückgerufen?
Verletzungen. Die Gurtstraffer der Vordersitze entsprechen nicht den technischen Spezifikationen. Obwohl sich der Sicherheitsgurt bei einem Crash, der seinen Einsatz auslöst, festzieht, kann er diese Dichtheit nicht zuverlässig aufrechterhalten, wodurch seine Schutzwirkung verringert und das Verletzungsrisiko erhöht wird.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle Q5, gebaut im Zeitraum 10.07.2025 bis 19.12.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 69GT.
Was sollte ich jetzt tun?
„Q5“ von Audi schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung. Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Kostet die Reparatur etwas?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01448/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098909
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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