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RückrufRückstände Veröffentlicht: 18. Juli 2025 Aktualisiert: 6. August 2025

Rückruf: BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm — Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge LS2602/25. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 18. Juli 2025.

BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm: Foto zur Rückruf vom 18.07.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • LS2602/25

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 02.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Suntat Weinblätter 400 Gramm
Marke
BLG Kardesler
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: BLG Kardesler GmbH
Charge oder Losnummer
Lot: LS2602/25
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.2027
Verpackung
400 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Eine Kontrolle des genannten Produktes ergab die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Pestizidgehaltes.

Was jetzt tun: Nicht weiter verwenden, keine akute Gefahr

  • In „Suntat Weinblätter 400 Gramm“ von BLG Kardesler wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden.
  • Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge LS2602/25 und Mindesthaltbarkeitsdatum 02.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Es wird gebeten, das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet.“

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt soll nicht verzehrt werden. Es wird gebeten, das Produkt in der Verkaufsstelle abzugeben. Der Verkaufspreis für das Produkt wird selbstverständlich zurückerstattet.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird BLG Kardesler Suntat Weinblätter 400 Gramm zurückgerufen?

Eine Kontrolle des genannten Produktes ergab die Möglichkeit einer Verbraucherschädigung aufgrund erhöhten Pestizidgehaltes.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge LS2602/25; Mindesthaltbarkeitsdatum 02.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

In „Suntat Weinblätter 400 Gramm“ von BLG Kardesler wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden. Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt. Betroffen ist nur die Ware mit Charge LS2602/25 und Mindesthaltbarkeitsdatum 02.2027.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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