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RückrufKrankheitserreger Veröffentlicht: 10. Juli 2025

Rückruf: ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm — Noroviren oder Hepatitis-A-Viren

ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen ist die Charge E24-1443/10000-001. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Veröffentlicht am 10. Juli 2025.

ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm: Foto zur Rückruf vom 10.07.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Noroviren oder Hepatitis-A-Viren

Hepatitis A Viren können zu grippeähnlichen Symptomen, Übelkeit und Erbrechen führen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Gelbsucht entwickeln. Die Symptome können auch mehrere Wochen nach dem Verzehr auftreten.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • E24-1443/10000-001

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 15.11.2026

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
K-Classic Beerenmischung 300 Gramm
Marke
ZUMDIECK
Hersteller oder Inverkehrbringer
ZUMDIECK GmbH, Senefelderstrasse 21, D-33100 Paderborn
Charge oder Losnummer
E24-1443/10000-001
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.11.2026
Verpackung
300 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Vertrieb über
Kaufland

Händler mit eigener Übersicht: Kaufland

Angaben der Behörde

In dem Artikel können Hepatitis A Viren vorhanden sein.

Was jetzt tun: Nicht essen, gründlich Hände waschen

  • „K-Classic Beerenmischung 300 Gramm“ von ZUMDIECK nicht verzehren. Noroviren und Hepatitis-A-Viren sind sehr ansteckend und kommen häufig über tiefgekühlte Beeren oder Meeresfrüchte in die Küche.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge E24-1443/10000-001 und Mindesthaltbarkeitsdatum 15.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Nach dem Kontakt mit der Ware die Hände gründlich mit Seife waschen. Händedesinfektion wirkt gegen Noroviren nur mit dafür ausgewiesenen Mitteln.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Kaufland hat sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Das Produkt kann in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.“

Symptome und wann zum Arzt

Noroviren und Hepatitis A: Noroviren verursachen plötzliches, heftiges Erbrechen und Durchfall, die meist nach kurzer Zeit wieder abklingen. Hepatitis A zeigt sich erst Wochen nach der Ansteckung, mit Müdigkeit, Übelkeit, Oberbauchbeschwerden und manchmal Gelbfärbung von Haut und Augen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Zeichen von Flüssigkeitsmangel, besonders bei Kindern und älteren Menschen
  • bei Gelbfärbung der Haut oder der Augen, dunklem Urin oder hellem Stuhl

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Tiefkühlware muss für die Rückgabe nicht aufgetaut werden. Am besten in einer Kühltasche mitnehmen.
  • Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Kaufland.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Kaufland hat sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Das Produkt kann in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Die ZUMDIECK GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird ZUMDIECK K-Classic Beerenmischung 300 Gramm zurückgerufen?

Hepatitis A Viren können zu grippeähnlichen Symptomen, Übelkeit und Erbrechen führen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Gelbsucht entwickeln. Die Symptome können auch mehrere Wochen nach dem Verzehr auftreten.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge E24-1443/10000-001; Mindesthaltbarkeitsdatum 15.11.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„K-Classic Beerenmischung 300 Gramm“ von ZUMDIECK nicht verzehren. Noroviren und Hepatitis-A-Viren sind sehr ansteckend und kommen häufig über tiefgekühlte Beeren oder Meeresfrüchte in die Küche. Betroffen ist nur die Ware mit Charge E24-1443/10000-001 und Mindesthaltbarkeitsdatum 15.11.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Nach dem Kontakt mit der Ware die Hände gründlich mit Seife waschen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Tiefkühlware muss für die Rückgabe nicht aufgetaut werden. Am besten in einer Kühltasche mitnehmen. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Kaufland.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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