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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 2. Oktober 2025

Produktwarnung: Kalmar Fangarme – Marke Più Amore a Tavola — Krankheitserreger

Für Più Amore a Tavola Kalmar Fangarme – Marke Più Amore a Tavola liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 30.11.2027, 30.12.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 2. Oktober 2025.

Gefahr: Mikrobielle Verunreinigung

In der Probe wurden Bakterien, Viren oder Schimmelpilze gefunden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 30.11.2027
  • 30.12.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Kalmar Fangarme – Marke Più Amore a Tavola
Marke
Più Amore a Tavola
Hersteller oder Inverkehrbringer
Borrelli Fine Foods GmbH, Zeppelinstraße 39, 85748 Garching-Hochbrück
Charge oder Losnummer
Charge 25R204202 – Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2027 Charge 25R210208 – Mindesthaltbarkeitsdatum 30.12.2027
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2027 und 30.12.2027
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

mögliche mikrobiologische Verunreinigung

Was jetzt tun: Lieber aussortieren als abwarten

  • Eine mikrobielle Belastung sieht und riecht man der Ware häufig nicht an. Ein unauffälliger Eindruck ist deshalb kein Grund zum Aufbrauchen.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland.
  • Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Symptome und wann zum Arzt

Keimbelastung: Je nach Erreger sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber möglich. Viele leichte Magen-Darm-Beschwerden klingen von selbst wieder ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem Fieber, blutigem Durchfall oder anhaltendem Erbrechen
  • bei Säuglingen, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen frühzeitig

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Borrelli Fine Foods GmbH: Das betroffene Produkt ist nicht für den Verzehr geeignet. Wir bitten daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt gekauft haben, es nicht zu konsumieren und es an die Verkaufsstelle zurückzugeben, bei der es erworben wurde.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Kalmar Fangarme – Marke Più Amore a Tavola?

mögliche mikrobiologische Verunreinigung.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 30.11.2027, 30.12.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Eine mikrobielle Belastung sieht und riecht man der Ware häufig nicht an. Ein unauffälliger Eindruck ist deshalb kein Grund zum Aufbrauchen. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Fehlt die Packung, hilft die Angabe von Produktname und ungefährem Kaufdatum. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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