Rückruf: CITROEN JUMPER — Vorschriftenabweichung Assistenzsystem
CITROEN JUMPER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung Assistenzsystem. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 13.12.2023 bis 25.05.2024. Veröffentlicht am 20. Januar 2025.
Gefahr: Software und Elektronik
Fehler in der Radiosoftware führt zur Vorschriftenabweichung bei der Verkehrszeichenerkennung.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung Assistenzsystem
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- JUMPER
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 13.12.2023 bis 25.05.2024
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- NB7
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- JUMPER
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- NB7
- Betroffener Produktionszeitraum
- 13.12.2023 bis 25.05.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14738R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1431
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist CITROEN JUMPER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NB7 und die KBA-Referenznummer 14738R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Aktualisierung der Radio-Software per OTA-Verfahren (Over The Air).“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Aktualisierung der Radio-Software per OTA-Verfahren (Over The Air).
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird CITROEN JUMPER zurückgerufen?
Vorschriftenabweichung Assistenzsystem. Fehler in der Radiosoftware führt zur Vorschriftenabweichung bei der Verkehrszeichenerkennung.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle JUMPER, gebaut im Zeitraum 13.12.2023 bis 25.05.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode NB7, KBA-Referenz 14738R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist CITROEN JUMPER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NB7 und die KBA-Referenznummer 14738R.
Kostet die Reparatur etwas?
Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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