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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: CITROEN JUMPER — Brandgefahr

CITROEN JUMPER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 07.01.2025 bis 22.07.2025. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Brandgefahr

Die Kraftstoffrücklaufleitung wurde nicht vulkanisiert und ist daher weniger elastisch und thermisch instabil. Dies kann zu einer unzureichenden Verbindung mit Austritt von Kraftstoff führen. Es besteht Brandgefahr.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • JUMPER

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 07.01.2025 bis 22.07.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • GN3

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 16121R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
JUMPER
Hersteller
CITROEN
Rückrufcode des Herstellers
GN3
Betroffener Produktionszeitraum
07.01.2025 bis 22.07.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16121R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3708

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Überprüfung und ggf. Austausch der Rücklaufleitung.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird CITROEN JUMPER zurückgerufen?

Brandgefahr. Die Kraftstoffrücklaufleitung wurde nicht vulkanisiert und ist daher weniger elastisch und thermisch instabil. Dies kann zu einer unzureichenden Verbindung mit Austritt von Kraftstoff führen. Es besteht Brandgefahr.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle JUMPER, gebaut im Zeitraum 07.01.2025 bis 22.07.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode GN3, KBA-Referenz 16121R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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