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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 31. Oktober 2025

Rückruf: Die Spiegelburg Rückzieh-Auto — Ersticken

Die Spiegelburg Rückzieh-Auto wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 31. Oktober 2025.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.
Die Spiegelburg Rückzieh-Auto: Foto zur Rückruf vom 31.10.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Das Spielzeug enthält kleine Teile (das Rad), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 4029753223999

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • Huhn

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Rückzieh-Auto "Huhn"
Marke
Die Spiegelburg
EAN
4029753223999
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Huhn Barcode: 4029753223999 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Holz-Pull-along Spielzeugauto in Form eines Huhns. Online verkauftes Produkt, insbesondere über www.sausebrause-shop.de und www.babyandfamily.de

Was jetzt tun: Nicht reparieren, nicht festkleben

  • Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht.
  • Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts Datum des Inkrafttretens: Unbekannt Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: Unbekannt Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Die Spiegelburg Rückzieh-Auto zurückgerufen?

Ersticken. Das Spielzeug enthält kleine Teile (das Rad), die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann es in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4029753223999; Modell Huhn. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht. Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03760/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096310

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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