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RückrufRückstände Veröffentlicht: 27. Februar 2025

Rückruf: Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm — Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge 05. Verkauft wurde die Ware in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Veröffentlicht am 27. Februar 2025.

Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm: Foto zur Rückruf vom 27.02.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • 05

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 02.06.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm
Marke
Elkhawas Trade
Hersteller oder Inverkehrbringer
Elkhawas Trade GmbH, Schwelmer Str. 185 42389 Wuppertal
Charge oder Losnummer
05
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.06.2027
Verpackung
1200 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz

Angaben der Behörde

Nachweis von nicht zugelassenen Pestiziden

Was jetzt tun: Charge abgleichen, Restmenge zurückgeben

  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge 05 und Mindesthaltbarkeitsdatum 02.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Waschen oder Schälen hilft bei Rückständen, die im Produkt selbst stecken, kaum. Bei Gewürzen, Tee und Samen ohnehin nicht.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Gewürze, Tee und Saaten werden auch angebrochen zurückgenommen.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt bitte aus dem Verkehr nehmen und zurückgeben.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Elkhawas Trade Durra - eingelegte Weinblätter, 1200 Gramm zurückgerufen?

Nachweis von nicht zugelassenen Pestiziden.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 05; Mindesthaltbarkeitsdatum 02.06.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist nur die Ware mit Charge 05 und Mindesthaltbarkeitsdatum 02.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Waschen oder Schälen hilft bei Rückständen, die im Produkt selbst stecken, kaum. Bei Gewürzen, Tee und Samen ohnehin nicht. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Gewürze, Tee und Saaten werden auch angebrochen zurückgenommen. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/02_F

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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