1. Start
  2. Kosmetik
  3. Rückruf: Ataman Regenerierender Körperbalsam
RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 13. Juli 2026

Rückruf: Ataman Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose

Ataman Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sonstiger Grund. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 02.02.2028. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 13. Juli 2026.

Ataman Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose: Foto zur Rückruf vom 13.07.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Sonstiger Grund

Ein erhöhter Teebaumöl-Gehalt in Kosmetika (über 1 %) kann zu einer Hautsensibilisierung führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 02.02.2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose, 50 Milliliter
Marke
Ataman
Hersteller oder Inverkehrbringer
Firma Ataman AG
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 02.02.2028
Verpackung
50 Milliliter
Kategorie
Kosmetik
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Der Körperbalsam hat einen erhöhten Gehalt an Teebaumöl.

Was jetzt tun: Produkt beiseitelegen, bis alles geklärt ist

  • Bis zur Klärung das Produkt nicht verwenden.
  • Die Behörde nennt den Verkauf in allen Bundesländern.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Bei Unklarheiten zuerst beim Händler, dann beim Hersteller nachfragen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann auf allen Märkten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich, auch ohne Vorlage des Kassenbons, erstattet. Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt „Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose, 50 Milliliter“ mit Mindesthaltbarkeitsdatum 02.02.2028 betroffen. Andere kosmetische Salben sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Ataman Regenerierender Körperbalsam Ringelblume-Teebaum-Zistrose zurückgerufen?

Ein erhöhter Teebaumöl-Gehalt in Kosmetika (über 1 %) kann zu einer Hautsensibilisierung führen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 02.02.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Bis zur Klärung das Produkt nicht verwenden. Die Behörde nennt den Verkauf in allen Bundesländern.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Unklarheiten zuerst beim Händler, dann beim Hersteller nachfragen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Baden-Württemberg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen