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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. Juni 2026

Produktwarnung: GT World of Beauty Henna Profix Black, 60 Gramm — Verbotener Stoff in Kosmetik oder Tätowierfarbe

Für GT World of Beauty Henna Profix Black, 60 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge 098292. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 24. Juni 2026.

GT World of Beauty Henna Profix Black, 60 Gramm: Foto zur Produktwarnung vom 24.06.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Verbotener Stoff in Kosmetik oder Tätowierfarbe

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz, Sonstige Gründe

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • 098292

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 03/2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Henna Profix Black, 60 Gramm
Marke
GT World of Beauty
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: GT World of Beauty GmbH, Lützelhäuser Weg 14, 63571 Gelnhausen
Charge oder Losnummer
098292
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeit: 03/2027
Verpackung
60 Gramm
Kategorie
Kosmetik
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Angaben der Behörde

Nachweis des verbotenen Stoffs "Brilliantgrün". "Brillantgrün" und seine Salze dürfen als Stoff in Haarfärbemitteln gemäß Artikel 14 iVM Anhang II Ifd Nr. 1299 Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein.

Was jetzt tun: Nicht mehr anwenden

  • „Henna Profix Black, 60 Gramm“ von GT World of Beauty nicht weiter auftragen. Das Produkt enthält einen Stoff, der in Kosmetik oder Tätowierfarbe verboten ist oder über dem zulässigen Wert liegt.
  • Haut, auf die das Produkt zuletzt aufgetragen wurde, mit Wasser und milder Seife abwaschen.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge 098292 und Mindesthaltbarkeitsdatum 03/2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Symptome und wann zum Arzt

Reaktionen auf der Haut: Möglich sind Rötung, Brennen, Juckreiz oder Ausschlag an der Stelle, an der das Produkt aufgetragen wurde. Bei Keimen in Augenprodukten kann es zu Bindehautentzündungen kommen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei starken, nässenden oder sich ausbreitenden Hautreaktionen
  • bei geröteten, schmerzenden Augen oder Sehstörungen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Bei Tätowierfarbe aus dem Studio ist das Studio der erste Ansprechpartner.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei GT World of Beauty Henna Profix Black, 60 Gramm?

Nachweis des verbotenen Stoffs "Brilliantgrün". "Brillantgrün" und seine Salze dürfen als Stoff in Haarfärbemitteln gemäß Artikel 14 iVM Anhang II Ifd Nr. 1299 Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge 098292; Mindesthaltbarkeitsdatum 03/2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„Henna Profix Black, 60 Gramm“ von GT World of Beauty nicht weiter auftragen. Das Produkt enthält einen Stoff, der in Kosmetik oder Tätowierfarbe verboten ist oder über dem zulässigen Wert liegt. Haut, auf die das Produkt zuletzt aufgetragen wurde, mit Wasser und milder Seife abwaschen. Betroffen ist nur die Ware mit Charge 098292 und Mindesthaltbarkeitsdatum 03/2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Bei Tätowierfarbe aus dem Studio ist das Studio der erste Ansprechpartner. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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