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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 8. Dezember 2025

Rückruf: Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm der Marken Sahra und Hira — Nicht deklariertes Gluten

Sahra Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm der Marken Sahra und Hira wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge L.2311.S.H. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 8. Dezember 2025.

Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm der Marken Sahra und Hira: Foto zur Rückruf vom 08.12.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklariertes Gluten

Für Personen mit einer Gluten-Allergie oder Glutenunverträglichkeit besteht ein Gesundheitsrisiko. Alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher können das Produkt problemlos verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten, Allergene

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • L.2311.S.H

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 31.12.2026

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm der Marken Sahra und Hira
Marke
Sahra
Hersteller oder Inverkehrbringer
Giba Gewürze GmbH & Co. KG, Elbestr. 6-8, D-63452 Hanau
Charge oder Losnummer
L.2311.S.H
Haltbarkeit
Mindeshaltbarkeitsdatum: 31.12.2026
Verpackung
75 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Angaben der Behörde

Nachweis von Gluten

Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen

  • Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Gluten allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge L.2311.S.H und Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Giba Gewürze GmbH & Co. KG: Kundinnen und Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Muskatnuss gemahlen, 75 Gramm der Marken Sahra und Hira zurückgerufen?

Für Personen mit einer Gluten-Allergie oder Glutenunverträglichkeit besteht ein Gesundheitsrisiko. Alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher können das Produkt problemlos verzehren.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge L.2311.S.H; Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Gluten allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit Charge L.2311.S.H und Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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