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ProduktwarnungKrankheitserreger Veröffentlicht: 18. Dezember 2025

Produktwarnung: Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter — Krankheitserreger

Für Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Krankheitserreger. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 09.09.2028. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen. Veröffentlicht am 18. Dezember 2025.

Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter: Foto zur Produktwarnung vom 18.12.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Mikrobielle Verunreinigung

Dadurch kann es zu einem vorzeitigen Verderb der Produkte kommen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Krankheitserreger

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 09.09.2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
tegut Wildfond, 400 Milliliter
Marke
Menzi
Hersteller oder Inverkehrbringer
Menzi GmbH, Bockhorster Landweg 9, 33775 Versmold
Charge oder Losnummer
TW L-25-0663
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.09.2028
Verpackung
400 Milliliter
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Vertrieb über
tegut-Filialen

Händler mit eigener Übersicht: tegut

Angaben der Behörde

Bei der Haltbarmachung der betroffenen Produkte ist es im Produktionsprozess zu einem Fehler gekommen.

Was jetzt tun: Nicht verzehren und Packung zurücklegen

  • „tegut Wildfond, 400 Milliliter“ von Menzi nicht essen. In der Ware wurden Keime nachgewiesen oder können nicht ausgeschlossen werden.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 09.09.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Behälter und Flächen, die mit dem Produkt in Kontakt waren, heiß reinigen.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird vom Verzehr der Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum abgeraten.“

Symptome und wann zum Arzt

Keimbelastung: Je nach Erreger sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber möglich. Viele leichte Magen-Darm-Beschwerden klingen von selbst wieder ab.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei hohem Fieber, blutigem Durchfall oder anhaltendem Erbrechen
  • bei Säuglingen, Schwangeren, älteren und immungeschwächten Menschen frühzeitig

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Der Kaufpreis wird erstattet, angebrochen oder nicht.
  • Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also tegut.

Empfehlung im Originaltext

Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird vom Verzehr der Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum abgeraten.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Menzi tegut Wildfond, 400 Milliliter?

Dadurch kann es zu einem vorzeitigen Verderb der Produkte kommen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 09.09.2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„tegut Wildfond, 400 Milliliter“ von Menzi nicht essen. In der Ware wurden Keime nachgewiesen oder können nicht ausgeschlossen werden. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 09.09.2028. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Behälter und Flächen, die mit dem Produkt in Kontakt waren, heiß reinigen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Der Kaufpreis wird erstattet, angebrochen oder nicht. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also tegut.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/12_D

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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