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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 8. Oktober 2026

Rückruf: Grivel Steigeisenzubehör — Herunterfallen

Grivel Steigeisenzubehör wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Herunterfallen. Veröffentlicht am 8. Oktober 2026.

Gefahr: Sturz, Bruch oder Quetschung

Die Fa. Grivel ruft das Steigeisenzubehör zurück, da die Verbindungsbrücke zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Steigeisens brechen kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Herunterfallen

Betroffenes Produkt

Produkt
Steigeisenzubehör
Marke
Grivel
Hersteller oder Inverkehrbringer
Grivel S.r.L
Weitere Kennzeichnung
Modell: - RBBRS.BIF.16 BI-FOLD BAR 16 Accessory bar - RBBRS.BIF.19 BI-FOLD BAR 19 Accessory bar - RBBRS.BIF.22 BI-FOLD BAR 22 Accessory bar - RAGXHLT.SM+E GX LT Hybrid SkiMatic+ Crampon supplied with BI-FOLD BAR 19 - RAGXHLT.TMCS GX LT Hybrid Tmatic/COMSki Crampon supplied with BI-FOLD BAR 19 - RAGXLT.TME GX LT Tmatic Crampon supplied with BI-FOLD BAR 19
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Produktkategorie: Schutzausrüstung Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Persönliche Schutzausrüstungen-DG zur VO (EU) 2016/425)

Was jetzt tun: Nicht mehr belasten

  • „Steigeisenzubehör“ von Grivel nicht weiter benutzen. Teile können brechen, das Produkt kann kippen oder zusammenklappen.
  • Bei Babytragen, Hochstühlen, Treppengittern und Schaukeln das Kind bis zur Klärung anders sichern.
  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Bei Ersatzteilen vom Hersteller darauf achten, dass sie ausdrücklich zum Rückruf gehören.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Grivel Steigeisenzubehör zurückgerufen?

Herunterfallen. Die Fa. Grivel ruft das Steigeisenzubehör zurück, da die Verbindungsbrücke zwischen dem vorderen und dem hinteren Teil des Steigeisens brechen kann.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

„Steigeisenzubehör“ von Grivel nicht weiter benutzen. Teile können brechen, das Produkt kann kippen oder zusammenklappen. Bei Babytragen, Hochstühlen, Treppengittern und Schaukeln das Kind bis zur Klärung anders sichern. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Ersatzteilen vom Hersteller darauf achten, dass sie ausdrücklich zum Rückruf gehören. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: GRIVEL SRL, LOC CHAMPAGNE 5, I-11020 VERRAYES (AO).

Quelle

Veröffentlicht von
BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
Zuständig
Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
Kontakt für Verbraucher
GRIVEL SRL LOC CHAMPAGNE 5 I-11020 VERRAYES (AO) https://grivel.com/pages/safety-alerts?_gl=1*uctk33*_up*MQ..*_ga*MTgwOTc5NDA4Ny4xNzkxNDQ4MjA0*_ga_YWJT8D393R*czE3OTE0NDgyMDIkbzEkZzAkdDE3OTE0NDgyMDIkajYwJGwwJGgw*_ga_LBJJS572SM*czE3OTE0NDgyMDIkbzEkZzAkdDE3OTE0NDgyMDIkajYwJGwwJGgw&_su_rec=d5PNd2b-eR5iYsvFZsFT91wSFiLLX5DlvaJ6n6sOKH8AyrfQrjq7r0HydTbYhrcUvP8lwjddhXqcQFM4zX_mFQbEhHmAZZlCA0CJ1toDgL8CuTIr68tMbSaOR0hTWABcYEjLHuog2l44o5bCy6q1BcW0ATtWrp4uSpUT9exQDTGYqg74YDmS4EXjgV9w8VvQ5pCSNqUUR_dxqvAl7EJrLTwnv81GtRduitjm2MQOdW4Slb8kH4AwDjISQCHn4OOF2mk0OY4tSHM_Q3Co56Y-wPFF9DgkKakAuxnoFOoZ_NLz7qN3qD5NR_fjkjNmJiruk1TF0yCHDn0UmyI&_su_rec_id=f18f17bc-7e04-4912-b05a-e0533911879a-1791448260
Originalmeldung
www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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