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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 7. Oktober 2026

Rückruf: Zörbiger Fruchtaufstrich — Atemnot

Zörbiger Fruchtaufstrich wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Atemnot. Veröffentlicht am 7. Oktober 2026.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Die Fa. ZUEGG Deutschland GmbH ruft den Zörbiger Fruchtaufstrich zurück, da sich Fremdkörper in dem Produkt befinden können.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Atemnot, Ersticken

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 4013034740411

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Fruchtaufstrich
Marke
Zörbiger
Hersteller oder Inverkehrbringer
ZUEGG Deutschland GmbH
Charge oder Losnummer
4013034740411
EAN
4013034740411
Weitere Kennzeichnung
Modell: Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere Fruchtaufstrich, 255 Gramm EAN: 4013034740411 Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.05.2028
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Produktkategorie: Sonstige Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Was jetzt tun: Nicht reparieren, nicht festkleben

  • Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht.
  • Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: ZUEGG Deutschland GmbH

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Zörbiger Fruchtaufstrich zurückgerufen?

Atemnot. Die Fa. ZUEGG Deutschland GmbH ruft den Zörbiger Fruchtaufstrich zurück, da sich Fremdkörper in dem Produkt befinden können.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4013034740411. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht. Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen. Für Rückfragen nennt die Meldung: ZUEGG Deutschland GmbH.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: ZUEGG Deutschland GmbH, Betriebsstätte, D-06780 Zörbig, https://www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_Oktober/261007_05_ST_Fruchtaufstrich/261007_05_ST_Fruchtaufstrich.html.

Quelle

Veröffentlicht von
BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
Zuständig
Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
Kontakt für Verbraucher
ZUEGG Deutschland GmbH Betriebsstätte D-06780 Zörbig https://www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_Oktober/261007_05_ST_Fruchtaufstrich/261007_05_ST_Fruchtaufstrich.html
Originalmeldung
www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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