Produktwarnung: Nadi Holding Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm — Nicht deklarierte Sulfite
Für Nadi Holding Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 12.09.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Gefahr: Nicht deklarierte Sulfite
Schwefeldioxid kann Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene, Sonstige Gründe
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 12.09.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm
- Marke
- Nadi Holding
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Hergestellt für: Nadi Holding GmbH, Flensburger Straße 5, 25421 Pinneberg
- Haltbarkeit
- 12.09.2027 (EXP 2027/09/12)
- Verpackung
- 300 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Angaben der Behörde
Bei einer amtlichen Kontrolle wurde hauptsächlich der Farbstoff „E124 (Cochenillerot A)“ nachgewiesen, der nach EU-Lebensmittel-Gesetz für getrocknetes Obst und Gemüse nicht zugelassen ist. Desweiteren wurde der Einsatz von Schwefeldioxid festgestellt und nicht gekennzeichnet.
Was jetzt tun: Gefährlich nur bei einer Allergie gegen Sulfite
- „Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm“ von Nadi Holding enthält Sulfite, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen.
- Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich.
- Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Bitte konsumieren Sie dieses Produkt nicht. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal in Ihrer Filiale oder an den Kundenservice der Firma Nadi Holding GmbH.“
Symptome und wann zum Arzt
Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
- bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Empfehlung im Originaltext
Bitte konsumieren Sie dieses Produkt nicht. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal in Ihrer Filiale oder an den Kundenservice der Firma Nadi Holding GmbH. Es handelt sich nur um die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027 (EXP 2027/09/12). Andere Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Nadi Holding Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte?
Schwefeldioxid kann Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Lavashak Anar - Apfel-Granatapfel-Fruchtplatte - 300 Gramm“ von Nadi Holding enthält Sulfite, ohne dass es auf der Verpackung steht. Wer darauf allergisch reagiert, darf das Produkt nicht essen. Für alle anderen ist die Ware nach Angabe der Behörde in der Regel unbedenklich. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 12.09.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Schleswig-Holstein
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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