1. Start
  2. Lebensmittel
  3. Rückruf: Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm — Fremdkörper
RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 23. Juli 2026 Aktualisiert: 31. Juli 2026

Rückruf: Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm — Fremdkörper

Peter Kölln Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind die Chargen L6165, L6164 und L6235. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 23. Juli 2026.

Gefahr: Fremdkörper im Produkt

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 6 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • L6165
  • L6164
  • L6235

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 17.04.2027
  • 16.04.2027
  • 05.06.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm
Marke
Peter Kölln
Hersteller oder Inverkehrbringer
Peter Kölln GmbH &Co. KGaA, Westerstraße 22-24, 25336 Elmshorn
Charge oder Losnummer
L6165, L6164, L6235
Haltbarkeit
17.04.2027, 16.04.2027, 05.06.2027
Verpackung
375 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen dieser spezifischen Chargen Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.

Was jetzt tun: Nicht essen, nicht durchsuchen

  • In „Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm“ können Fremdkörper stecken. Die Ware nicht verzehren und auch nicht versuchen, die Teile herauszusuchen. Dabei verletzt man sich leicht an der Hand.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L6165, L6164 und L6235 und Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027, 16.04.2027 oder 05.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Die Packung verschlossen lassen und so zurückbringen.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Sollten Sie das betroffene Produkt erworben haben, werden Sie gebeten, dieses nicht zu verzehren. Sie können die betroffene Packung in lhrem Einkaufsmarkt zurückgeben.“

Symptome und wann zum Arzt

Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
  • wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Sollten Sie das betroffene Produkt erworben haben, werden Sie gebeten, dieses nicht zu verzehren. Sie können die betroffene Packung in lhrem Einkaufsmarkt zurückgeben. Der Kaufpreis wird lhnen selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Nicht betroffen sind alle anderen Mindesthaltbarkeitsdaten, andere Chargen sowie sonstige Produkte der Marke Kölln.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm zurückgerufen?

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Chargen L6165, L6164, L6235; Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027, 16.04.2027, 05.06.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

In „Kölln Zauberfleks Schoko - 375 Gramm“ können Fremdkörper stecken. Die Ware nicht verzehren und auch nicht versuchen, die Teile herauszusuchen. Dabei verletzt man sich leicht an der Hand. Betroffen ist nur die Ware mit Chargen L6165, L6164 und L6235 und Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027, 16.04.2027 oder 05.06.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Die Packung verschlossen lassen und so zurückbringen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde. Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen