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RückrufFremdkörper Veröffentlicht: 30. April 2026 Aktualisiert: 7. Mai 2026

Rückruf: Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert — Kunststoffteile im Produkt

Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 09/2027, 10/2028. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Veröffentlicht am 30. April 2026.

Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert: Foto 1 von 3 zur Rückruf vom 30.04.2026Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert: Foto 2 von 3 zur Rückruf vom 30.04.2026Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert: Foto 3 von 3 zur Rückruf vom 30.04.2026
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Kunststoffteile im Produkt

In der Ware können Teile stecken, die nicht hineingehören.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 09/2027
  • 10/2028

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Cook! Gewürzmühlen sortiert Pfeffer schwarz 70 Gramm Pfeffer bunt 65 Gramm Knoblauch 75 Gramm
Marke
Raimund Hofmann
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller Raimund Hofmann
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum von 09/2027 bis 10/2028
Verpackung
Pfeffer schwarz 70 Gramm Pfeffer bunt 65 Gramm Knoblauch 75 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Vertrieb über
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG

Händler mit eigener Übersicht: Norma

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mahlkranz zerbricht und die Plastikstücke ins Essen gelangen.

Was jetzt tun: Komplett abgeben statt aussortieren

  • Nicht jede Packung der Charge enthält Kunststoffteile, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen.
  • Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Verkauft wurde die Ware laut Meldung in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unter anderem bei Norma.
  • Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Symptome und wann zum Arzt

Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
  • wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Erstattung läuft über den Verkäufer

  • Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Norma.
  • Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen.
  • Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma Raimund Hofmann: Kunden, welche das Produkt noch in Ihrem Haushalt haben, werden gebeten, dieses nicht mehr zu verwenden. Kunden können das Produkt in jeder Filiale (auch ohne Kassenbon) zurückgeben und bekommen den Kaufpreis selbstverständlich zurückerstattet.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Raimund Hofmann Cook! Gewürzmühlen sortiert zurückgerufen?

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mahlkranz zerbricht und die Plastikstücke ins Essen gelangen.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 09/2027, 10/2028. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Nicht jede Packung der Charge enthält Kunststoffteile, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen. Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt. Verkauft wurde die Ware laut Meldung in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unter anderem bei Norma.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Norma. Wer einen Fremdkörper gefunden hat, kann ihn aufheben und dem Händler oder Hersteller zeigen. Verweigert eine Filiale die Rücknahme, hilft der Hinweis auf den amtlichen Rückruf. Die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Bayern
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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