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RückrufRückstände Veröffentlicht: 30. April 2026

Rückruf: Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm

Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Rückstände und Kontaminanten. Betroffen ist die Charge KMG/640. Verkauft wurde die Ware in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Veröffentlicht am 30. April 2026.

Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 30.04.2026Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 30.04.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Pflanzenschutzmittel und Ethylenoxid

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Rückstände und Kontaminanten

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • KMG/640

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm – Los-Nummer KMG/640, GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 500 Gramm – Los-Nummer KMG/640, GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 1 Kilogramm Los-Nummer KMG/640
Marke
Nergiz Großmarkt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Nergiz Großmarkt GmbH, Fabrikstraße 11, 48599 Gronau.
Charge oder Losnummer
Los-Nummer KMG/640.
Verpackung
180 und 500 Gramm sowie 1 Kilogramm.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen

Angaben der Behörde

Im Rahmen von Qualitätskontrollen wurde festgestellt, dass die genannten Produkte mit Pestizidrückständen belastet sein können.

Was jetzt tun: Nicht weiter verwenden, keine akute Gefahr

  • In „GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm“ von Nergiz Großmarkt wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden.
  • Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Charge KMG/640. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wörtlich empfiehlt die Meldung: „Kundinnen und Kunden, die eines der genannten Produkte mit der Los-Nummer KMG/640 zu Hause haben, sollten dieses nicht mehr verzehren und in den jeweiligen Supermarkt zurückbringen.“

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Kundinnen und Kunden, die eines der genannten Produkte mit der Los-Nummer KMG/640 zu Hause haben, sollten dieses nicht mehr verzehren und in den jeweiligen Supermarkt zurückbringen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Die Nergiz Großmarkt GmbH bedauert den Vorfall sehr und bittet ihre Kundinnen und Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Nergiz Großmarkt GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm zurückgerufen?

Im Rahmen von Qualitätskontrollen wurde festgestellt, dass die genannten Produkte mit Pestizidrückständen belastet sein können.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge KMG/640. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

In „GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz, 180 Gramm“ von Nergiz Großmarkt wurden Rückstände über dem zulässigen Höchstgehalt festgestellt. Höchstgehalte sind mit großem Sicherheitsabstand festgesetzt; eine einzelne Portion führt in aller Regel nicht zu Beschwerden. Die Restmenge trotzdem nicht aufbrauchen. Bei Ethylenoxid gibt es keinen Wert, unter dem die Aufnahme als unbedenklich gilt. Betroffen ist nur die Ware mit Charge KMG/640.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Der Kaufpreis wird erstattet, eine Frist setzt der Rückruf nicht. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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