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ProduktwarnungKennzeichnung Veröffentlicht: 21. April 2026

Produktwarnung: Zaban sweets, 500 Gramm — Nicht deklariertes Ei

Für Zaban sweets, 500 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 21. April 2026.

Zaban sweets, 500 Gramm: Foto 1 von 4 zur Produktwarnung vom 21.04.2026Zaban sweets, 500 Gramm: Foto 2 von 4 zur Produktwarnung vom 21.04.2026Zaban sweets, 500 Gramm: Foto 3 von 4 zur Produktwarnung vom 21.04.2026Zaban sweets, 500 Gramm: Foto 4 von 4 zur Produktwarnung vom 21.04.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklariertes Ei

Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Liegt der Verdacht einer Allergie oder Unverträglichkeit vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 7302852588587
  • 7302111588529

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Zaban sweets, 500 Gramm zaban papion sweets, 500 Gramm
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: Unbekannt
EAN
7302852588587, 7302111588529
Weitere Kennzeichnung
Produkt: Zaban sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode: 7302852588587 Herkunft: Iran Produkt: zaban papion sweets Verpackungseinheit: 500 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027, Barcode:7302111588529 Herkunft: Iran Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben.
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Telesto Food & Trading, Ulzburgerstraße 676, 22844 Norderstedt Die Vertriebswege sind nicht bekannt.

Angaben der Behörde

Auf den Erzeugnissen fehlt die Deklaration der Allergene „Ei“ und „Pistazie". Aufgrund der deutschen Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass diese Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gelangt sind.

Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen

  • Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Ei allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
  • Betroffen ist nur die Ware mit EAN 7302852588587 und 7302111588529. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Empfehlung im Originaltext

Vor dem Verzehr des Lebensmittels wird gewarnt. Information der Öffentlichkeit des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 247KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Zaban sweets, 500 Gramm?

Nicht gekennzeichnete Inhaltstoffe können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Je nach Krankheitsbild kann es dabei zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 7302852588587, 7302111588529. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Ei allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit EAN 7302852588587 und 7302111588529. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Schleswig-Holstein
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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