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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 23. September 2024

Rückruf: HYUNDAI H1 — Brandgefahr

HYUNDAI H1 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 08.05.2015 bis 27.11.2020. Veröffentlicht am 23. September 2024.

Gefahr: Brandgefahr

Bei einer Dieselpartikelfilter-Regeneration mit abnormalen Hitzestau, z.B. bei hohen Außentemperaturen und zeitgleichem „stop and go“ Betrieb, kann es zu einem Brand kommen. Die Heizungsschläuche im Motorraum können während einer Partikelfilterregeneration durch die Hitzeeinwirkung beschädigt werden. Ein möglicher Brand entsteht im Bereich des Unterbodens und könnte sich in den Motorraum fortsetzen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • H1

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 08.05.2015 bis 27.11.2020

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 41D047

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14339R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
H1
Hersteller
HYUNDAI
Rückrufcode des Herstellers
41D047
Betroffener Produktionszeitraum
08.05.2015 bis 27.11.2020
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14339R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 131717

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist HYUNDAI H1. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode 41D047 und die KBA-Referenznummer 14339R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Um diesen Mangel zu beseitigen, ist der Austausch der betroffenen Schläuche durch hitzebeständige Kühlmittelschläuche, sowie die Nachrüstung eines Hitzeschutzes erforderlich.“

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke HYUNDAI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

Um diesen Mangel zu beseitigen, ist der Austausch der betroffenen Schläuche durch hitzebeständige Kühlmittelschläuche, sowie die Nachrüstung eines Hitzeschutzes erforderlich.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird HYUNDAI H1 zurückgerufen?

Brandgefahr. Bei einer Dieselpartikelfilter-Regeneration mit abnormalen Hitzestau, z.B. bei hohen Außentemperaturen und zeitgleichem „stop and go“ Betrieb, kann es zu einem Brand kommen. Die Heizungsschläuche im Motorraum können während einer Partikelfilterregeneration durch die Hitzeeinwirkung beschädigt werden. Ein möglicher Brand entsteht im Bereich des Unterbodens und könnte sich in den Motorraum fortsetzen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle H1, gebaut im Zeitraum 08.05.2015 bis 27.11.2020. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 41D047, KBA-Referenz 14339R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist HYUNDAI H1. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zur Reparatur das Fahrzeug nicht in Garage, Tiefgarage oder Carport direkt am Haus abstellen, wenn der Hersteller das empfiehlt. Bei Brandgeruch, Rauch oder Warnmeldung sofort anhalten und aussteigen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode 41D047 und die KBA-Referenznummer 14339R.

Kostet die Reparatur etwas?

Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke HYUNDAI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 069/380767212.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
069/380767212
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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