Produktwarnung: Yarafood AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm — Nicht deklarierte Erdnüsse
Für Yarafood AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 01.03.2027. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 2. Juli 2026.

Gefahr: Nicht deklarierte Erdnüsse
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren. Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelallergie stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung: Allergene
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 01.03.2027
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm
- Marke
- Yarafood
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Importeur: Yarafood B.V., Ingenieur Hanlostraat 9, 7547 RD Enschede/Niederlande Inverkehrbringer: Firma Orienta Foods GmbH, Porphyrstraße 14 in 06126 Halle (Saale), Firma Hamadeen Food GmbH, Vierlander Straße 13, 21502 Geesthacht, Firma Rooble Lebensmittelgroßhandel GmbH, Gottlieb-Dunkel-Straße 25 a, 12099 Berlin Firma Beutna-Food GmbH, Lengeder Str.40, 13407 Berlin
- Charge oder Losnummer
- Kennzeichnung PN 07/15
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.03.2027
- Verpackung
- 400 Gramm
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Angaben der Behörde
Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in dem Produkt Spuren von Erdnüssen nachgewiesen, die aber nicht auf der Verpackung angegeben sind. Daher kann der Verzehr des Produkts bei Menschen, die allergisch auf Erdnüsse reagieren, zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen (Rötungen, Kribbeln, Übelkeit, Erbrechen, bis hin zu allergischem Schock und so weiter).
Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen
- Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Erdnüsse allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
- Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 01.03.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
- Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.
Symptome und wann zum Arzt
Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
- bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Yarafood AL-OSRAH Zaatar Thymiangewürzmischung, 400 Gramm?
Nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche Substanzen. Liegt der Verdacht einer Allergie vor, sollten die entsprechenden Lebensmittel nicht verzehrt und ärztlicher Rat eingeholt werden. Menschen ohne Allergien oder Unverträglichkeiten können die betroffenen Lebensmittel auch weiterhin verzehren.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 01.03.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf Erdnüsse allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 01.03.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Erstattet wird allen, die das Produkt zurückgeben wollen, nicht nur Allergikern. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Die Behörde nennt den Verkauf in allen 16 Bundesländern.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Sachsen-Anhalt
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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