Rückruf: KAWASAKI NINJA 500 — Kupplungsausfall
KAWASAKI NINJA 500 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Kupplungsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 22.01.2024 bis 24.01.2024. Veröffentlicht am 26. Juni 2025.
Gefahr: Antrieb und Motor
Fehler beim Schweißen kann zum Bruch der Schweißnaht zwischen Kupplungsfreigabewelle und Hebel führen. In der Folge kann nicht ausgekuppelt werden.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Kupplungsausfall
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- NINJA 500
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 22.01.2024 bis 24.01.2024
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- DAL98
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- NINJA 500
- Hersteller
- KAWASAKI
- Rückrufcode des Herstellers
- DAL98
- Betroffener Produktionszeitraum
- 22.01.2024 bis 24.01.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14988R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1348
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.
- Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke KAWASAKI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
An allen betroffenen Fahrzeugen wird der Kupplungsausrückhebel ausgetauscht.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird KAWASAKI NINJA 500 zurückgerufen?
Kupplungsausfall. Fehler beim Schweißen kann zum Bruch der Schweißnaht zwischen Kupplungsfreigabewelle und Hebel führen. In der Folge kann nicht ausgekuppelt werden.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle NINJA 500, gebaut im Zeitraum 22.01.2024 bis 24.01.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode DAL98, KBA-Referenz 14988R.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.
Kostet die Reparatur etwas?
Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke KAWASAKI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.ktisc.eu/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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