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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 26. Juni 2025

Rückruf: KAWASAKI NINJA 500 — Kupplungsausfall

KAWASAKI NINJA 500 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Kupplungsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 22.01.2024 bis 24.01.2024. Veröffentlicht am 26. Juni 2025.

Gefahr: Antrieb und Motor

Fehler beim Schweißen kann zum Bruch der Schweißnaht zwischen Kupplungsfreigabewelle und Hebel führen. In der Folge kann nicht ausgekuppelt werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Kupplungsausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • NINJA 500

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 22.01.2024 bis 24.01.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • DAL98

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14988R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
NINJA 500
Hersteller
KAWASAKI
Rückrufcode des Herstellers
DAL98
Betroffener Produktionszeitraum
22.01.2024 bis 24.01.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14988R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1348

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke KAWASAKI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

An allen betroffenen Fahrzeugen wird der Kupplungsausrückhebel ausgetauscht.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird KAWASAKI NINJA 500 zurückgerufen?

Kupplungsausfall. Fehler beim Schweißen kann zum Bruch der Schweißnaht zwischen Kupplungsfreigabewelle und Hebel führen. In der Folge kann nicht ausgekuppelt werden.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle NINJA 500, gebaut im Zeitraum 22.01.2024 bis 24.01.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode DAL98, KBA-Referenz 14988R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.

Kostet die Reparatur etwas?

Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke KAWASAKI, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.ktisc.eu/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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