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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 25. November 2024

Rückruf: KAWASAKI NINJA — Antrieb und Motor

KAWASAKI NINJA wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Beschädigte Zündkerzen können zu instabilem Leerlauf, Verzögerungen bei der Gasannahme und zum Abwürgen des Motors führen. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 13.07.2023 bis 07.11.2023. Veröffentlicht am 25. November 2024.

Gefahr: Antrieb und Motor

Beschädigte Zündkerzen können zu instabilem Leerlauf, Verzögerungen bei der Gasannahme und zum Abwürgen des Motors führen.

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • NINJA

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 13.07.2023 bis 07.11.2023

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • DAL50

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 13769

Eingrenzung laut KBA

Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.

  • Ninja ZX-4R (Variante P1, S1)

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
NINJA
Hersteller
KAWASAKI
Rückrufcode des Herstellers
DAL50
Betroffener Produktionszeitraum
13.07.2023 bis 07.11.2023
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 13769
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Ninja ZX-4R (Variante P1, S1) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 12869

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Die Zündkerzen werden ausgetauscht.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird KAWASAKI NINJA zurückgerufen?

Beschädigte Zündkerzen können zu instabilem Leerlauf, Verzögerungen bei der Gasannahme und zum Abwürgen des Motors führen.. Beschädigte Zündkerzen können zu instabilem Leerlauf, Verzögerungen bei der Gasannahme und zum Abwürgen des Motors führen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle NINJA, gebaut im Zeitraum 13.07.2023 bis 07.11.2023. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode DAL50, KBA-Referenz 13769.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bleibt das Fahrzeug liegen, Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und den Pannendienst des Herstellers anrufen.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Abschleppen nach einem Ausfall, der auf den Rückruf zurückgeht, übernimmt häufig die Mobilitätsgarantie des Herstellers. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.ktisc.eu/k-tisc/vehicle/index

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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