Rückruf: "Let's party!" Luftballons — Chemikalie
"Let's party!" Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 12. Dezember 2025.

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Der Gummi der Ballons setzt eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,096 mg/kg) und nitrosierbare Stoffe (Messwert: 0,834 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Luftballons
- Marke
- "Let's party!"
- Weitere Kennzeichnung
- Barcode: 37042001301000000600 Herkunftsland: Spanien
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Set aus 40 Luftballons in verschiedenen Farben mit einem Durchmesser von 27 cm.
Was jetzt tun: Nicht mehr benutzen, schon gar nicht von Kindern
- „Luftballons“ von "Let's party!" enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen.
- Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 19/11/2025 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Distributor Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 19/11/2025
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird "Let's party!" Luftballons zurückgerufen?
Chemikalie. Der Gummi der Ballons setzt eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,096 mg/kg) und nitrosierbare Stoffe (Messwert: 0,834 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
„Luftballons“ von "Let's party!" enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen. Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/04266/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096924
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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