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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 26. Dezember 2025

Rückruf: Ravensburger Pop-it-Spinner — Ersticken durch Sauerstoffmangel

Ravensburger Pop-it-Spinner wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken durch Sauerstoffmangel. Veröffentlicht am 26. Dezember 2025.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.
Ravensburger Pop-it-Spinner: Foto zur Rückruf vom 26.12.2025
Foto aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Das Produkt hat kleine Teile, die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken durch Sauerstoffmangel

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 4005556048687

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • 04867 Affe
  • 04868 Leopard

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Pop-it-Spinner
Marke
Ravensburger
Charge oder Losnummer
SM17774P1SM17874P1SM21374P1SM24874P1SM35974P3SM35974P5SM36774P3SM36774P5
EAN
4005556048687
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 04867 Affe, 04868 Leopard Barcode: 4005556048687 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Spielzeugspinner für Kinder ab sechs Monaten, die mit einem Saugnapf auf dem Rücken an Oberflächen befestigt werden können. Produkt online verkauft.

Was jetzt tun: Gebrauch beenden, Rückgabe vorbereiten

  • „Pop-it-Spinner“ von Ravensburger nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben.
  • Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft.
  • Betroffen ist nur die Ware mit EAN 4005556048687. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: https://files.ravensburger.cloud/ravensburger/product-recall/produktsicherheitsrueckruf.pdf

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Spielzeug wird benutzt und mit fehlenden Teilen zurückgenommen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 20/11/2025

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Ravensburger Pop-it-Spinner zurückgerufen?

Ersticken durch Sauerstoffmangel. Das Produkt hat kleine Teile, die sich leicht lösen können. Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und ersticken. Das Produkt entspricht weder der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-1.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4005556048687; Modell 04867 Affe, 04868 Leopard. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

„Pop-it-Spinner“ von Ravensburger nicht mehr verwenden und so weglegen, dass auch ältere Geschwister es nicht an kleine Kinder weitergeben. Bei Spielzeug gilt der Hinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ wegen genau dieser Gefahr. Fehlt er oder stimmt er nicht, ist das Produkt mangelhaft. Betroffen ist nur die Ware mit EAN 4005556048687. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Spielzeug wird benutzt und mit fehlenden Teilen zurückgenommen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: https://files.ravensburger.cloud/ravensburger/product-recall/produktsicherheitsrueckruf.pdf.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04440/25 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://files.ravensburger.cloud/ravensburger/product-recall/produktsicherheitsrueckruf.pdf
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096971

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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