Rückruf: MAZDA 2 — CoC: Fehlerhafte Angaben Rad-/Reifenkombination
MAZDA 2 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: CoC: Fehlerhafte Angaben Rad-/Reifenkombination. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 27.02.2026 bis 31.03.2026. Veröffentlicht am 1. Oktober 2026.
Gefahr: Räder, Achsen und Fahrwerk
Fehlerhafte Angaben zur Rad-/Reifenkombination im CoC und ggf. in den nationalen Zulassungsdokumenten.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: CoC: Fehlerhafte Angaben Rad-/Reifenkombination
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- 2
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 27.02.2026 bis 31.03.2026
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- AT033A
Eingrenzung laut KBA
Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.
- Mazda 2 Hybrid
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- 2
- Hersteller
- MAZDA
- Rückrufcode des Herstellers
- AT033A
- Betroffener Produktionszeitraum
- 27.02.2026 bis 31.03.2026
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16956R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: Mazda 2 Hybrid Potenziell betroffene Fahrzeuge: 377
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist MAZDA 2. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode AT033A und die KBA-Referenznummer 16956R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Überprüfung und ggf. Austausch gegen ein korrigiertes COC-Dokument.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke MAZDA, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Überprüfung und ggf. Austausch gegen ein korrigiertes COC-Dokument
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird MAZDA 2 zurückgerufen?
CoC: Fehlerhafte Angaben Rad-/Reifenkombination. Fehlerhafte Angaben zur Rad-/Reifenkombination im CoC und ggf. in den nationalen Zulassungsdokumenten.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle 2, gebaut im Zeitraum 27.02.2026 bis 31.03.2026. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode AT033A, KBA-Referenz 16956R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist MAZDA 2. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode AT033A und die KBA-Referenznummer 16956R.
Kostet die Reparatur etwas?
Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke MAZDA, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: 02173 – 943 121.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- 02173 – 943 121
- Originalmeldung
- www.mazda.de/mazda-besitzer/handbuecher-und-videoanleitungen/rueckrufe/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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