Rückruf: MAZDA MX-5 — fehlende Fehleranzeige
MAZDA MX-5 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: fehlende Fehleranzeige. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 28.11.2023 bis 24.02.2025. Veröffentlicht am 12. Juni 2025.
Gefahr: Licht, Sicht und Anzeigen
Softwarefehler führt dazu, dass die Kontrollleuchte für die Traktionskontrolle (TCS) und die dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) bei anormalen Gierraten nicht aufleuchten.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: fehlende Fehleranzeige
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- MX-5
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 28.11.2023 bis 24.02.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- AS011A
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- MX-5
- Hersteller
- MAZDA
- Rückrufcode des Herstellers
- AS011A
- Betroffener Produktionszeitraum
- 28.11.2023 bis 24.02.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15159R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 8354
Was jetzt tun: Licht, Sicht oder Anzeigen: nicht auf die lange Bank schieben
- Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren.
- Fehlt eine Anzeige der Geschwindigkeit oder von Warnmeldungen, fehlen auch wichtige Hinweise des Fahrzeugs. Das Problem nicht ignorieren.
- Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für MAZDA MX-5 offen ist.
- Unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen. Mit dem Termin zu warten, lohnt sich deshalb nicht.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Die DSC-Einheit wird ausgetauscht.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke MAZDA, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Die DSC-Einheit wird ausgetauscht.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird MAZDA MX-5 zurückgerufen?
fehlende Fehleranzeige. Softwarefehler führt dazu, dass die Kontrollleuchte für die Traktionskontrolle (TCS) und die dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) bei anormalen Gierraten nicht aufleuchten.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle MX-5, gebaut im Zeitraum 28.11.2023 bis 24.02.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode AS011A, KBA-Referenz 15159R.
Was sollte ich jetzt tun?
Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren. Fehlt eine Anzeige der Geschwindigkeit oder von Warnmeldungen, fehlen auch wichtige Hinweise des Fahrzeugs. Das Problem nicht ignorieren. Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für MAZDA MX-5 offen ist.
Kostet die Reparatur etwas?
Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke MAZDA, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: 02173 943 121.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- 02173 943 121
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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