1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: MERCEDES-BENZ E-SPRINTER — Antriebsausfall
RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 25. Februar 2025

Rückruf: MERCEDES-BENZ E-SPRINTER — Antriebsausfall

MERCEDES-BENZ E-SPRINTER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Antriebsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 23.12.2022 bis 27.09.2024. Veröffentlicht am 25. Februar 2025.

Gefahr: Räder, Achsen und Fahrwerk

Eine Schweißnaht am Zahnrad im Antrieb der Hinterachse entspricht nicht den Festigkeitsanforderungen, sodass der Kraftschluss am Hinterradantrieb verloren gehen kann. In der Folge verliert das Fahrzeug seinen Antrieb. Zudem kann die Parksperre ausfallen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Antriebsausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • E-SPRINTER

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 23.12.2022 bis 27.09.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 0890013

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14824R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
E-SPRINTER
Hersteller
MERCEDES-BENZ
Rückrufcode des Herstellers
0890013
Betroffener Produktionszeitraum
23.12.2022 bis 27.09.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14824R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2583

Was jetzt tun: Räder, Achsen oder Fahrwerk: nicht auf die lange Bank schieben

  • Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen.
  • Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen.
  • Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für MERCEDES-BENZ E-SPRINTER offen ist.
  • Unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen. Mit dem Termin zu warten, lohnt sich deshalb nicht.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Als Abhilfe wird über die Mercedes-Benz Serviceorganisation bei den betroffenen Fahrzeugen der elektrische Antriebsstrang an der Hinterachse ersetzt.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Als Abhilfe wird über die Mercedes-Benz Serviceorganisation bei den betroffenen Fahrzeugen der elektrische Antriebsstrang an der Hinterachse ersetzt.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird MERCEDES-BENZ E-SPRINTER zurückgerufen?

Antriebsausfall. Eine Schweißnaht am Zahnrad im Antrieb der Hinterachse entspricht nicht den Festigkeitsanforderungen, sodass der Kraftschluss am Hinterradantrieb verloren gehen kann. In der Folge verliert das Fahrzeug seinen Antrieb. Zudem kann die Parksperre ausfallen.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle E-SPRINTER, gebaut im Zeitraum 23.12.2022 bis 27.09.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0890013, KBA-Referenz 14824R.

Was sollte ich jetzt tun?

Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen. Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen. Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für MERCEDES-BENZ E-SPRINTER offen ist.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 0080012777777.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
0080012777777
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen