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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 9. Juli 2025

Rückruf: NISSAN X-TRAIL — Blendung Gegenverkehr

NISSAN X-TRAIL wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Blendung Gegenverkehr. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 15.01.2024 bis 01.10.2024. Veröffentlicht am 9. Juli 2025.

Gefahr: Licht, Sicht und Anzeigen

Fehlfunktion des adaptiven Scheinwerfers kann dazu führen, dass trotz Gegenverkehr zwischen Fern- und Abblendlicht gewechselt wird.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Blendung Gegenverkehr

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • X-TRAIL

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 15.01.2024 bis 01.10.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • R24C4

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14854R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
X-TRAIL
Hersteller
NISSAN
Rückrufcode des Herstellers
R24C4
Betroffener Produktionszeitraum
15.01.2024 bis 01.10.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14854R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 10117

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist NISSAN X-TRAIL. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R24C4 und die KBA-Referenznummer 14854R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Das LED-Scheinwerfersystem wird neu konfiguriert.“

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Das LED-Scheinwerfersystem wird neu konfiguriert.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird NISSAN X-TRAIL zurückgerufen?

Blendung Gegenverkehr. Fehlfunktion des adaptiven Scheinwerfers kann dazu führen, dass trotz Gegenverkehr zwischen Fern- und Abblendlicht gewechselt wird.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle X-TRAIL, gebaut im Zeitraum 15.01.2024 bis 01.10.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode R24C4, KBA-Referenz 14854R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist NISSAN X-TRAIL. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zur Reparatur Beleuchtung, Wischer und Anzeigen vor jeder Fahrt prüfen und bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter besonders vorsichtig fahren. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode R24C4 und die KBA-Referenznummer 14854R.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Ersatzleuchten, Kameras oder Software-Updates sind Teil des Rückrufs und kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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