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ProduktwarnungBrandgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Produktwarnung: NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K — Verbrennungen, Feuer

Für NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verbrennungen, Feuer. Veröffentlicht am 13. März 2026.

NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K: Foto zur Produktwarnung vom 13.03.2026
Foto aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Brand und Verbrennung

Durch seine Form und Farbe spricht das Feuerzeug Kinder an. Sie könnten damit spielen und Verbrennungen erleiden oder ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13869.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verbrennungen, Feuer

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • B0C44VKVLH

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Feuerzeug Kuromi Y2K
Marke
NIVEK
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Bedarfsgegenstände

Angaben der Behörde

Feuerzeug, das die Zeichentrickfigur Kuromi darstellt. Abmessungen: 5,72 x 5,08 x 2,54 cm. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0C44VKVLH).

Was jetzt tun: Gebrauch sofort einstellen

  • Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nicht, ob das Gerät betroffen ist. Maßgeblich sind Modell, Charge oder Herstellzeitraum aus der Meldung.
  • Nichts selbst öffnen, nachlöten oder umbauen. Das kann den Anspruch auf Austausch kosten.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Geräte mit Akku nur zurückschicken, wenn der Händler den Versand freigibt. Beschädigte Lithium-Akkus sind Gefahrgut.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 11/02/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei NIVEK Feuerzeug Kuromi Y2K?

Verbrennungen, Feuer. Durch seine Form und Farbe spricht das Feuerzeug Kinder an. Sie könnten damit spielen und Verbrennungen erleiden oder ein Feuer verursachen. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm EN 13869.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Artikelnummer B0C44VKVLH. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Eine Sichtprüfung zu Hause sagt nicht, ob das Gerät betroffen ist. Maßgeblich sind Modell, Charge oder Herstellzeitraum aus der Meldung. Nichts selbst öffnen, nachlöten oder umbauen. Das kann den Anspruch auf Austausch kosten.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Geräte mit Akku nur zurückschicken, wenn der Händler den Versand freigibt. Beschädigte Lithium-Akkus sind Gefahrgut. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00721/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098063

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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