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RückrufRückstände Veröffentlicht: 24. März 2026

Rückruf: Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter — Asbest

Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Veröffentlicht am 24. März 2026.

Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 24.03.2026Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 24.03.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Asbest

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 8713219480632
  • 8713219521298

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter, Brainboooom Super Stretch Raubtier 14 Zentimeter
Marke
Toys Amsterdam
Hersteller oder Inverkehrbringer
Toys Amsterdam Wageningselaan 8 3903 LA Veenendaal Niederlande
EAN
8713219480632, 8713219521298
Weitere Kennzeichnung
Jungle Expedition Super Stretch Gorilla EAN 8713219480632 Brainboooom Super Stretch Raubtier EAN 8713219521298
Kategorie
Bedarfsgegenstände
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Vertrieb über
ROFU-Filialen

Angaben der Behörde

Untersuchungen zur Produktsicherheit haben ergeben, dass die betroffenen Artikel möglicherweise eine Gefährdung darstellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Füllung Spuren von Asbest enthält. Sollte das Produkt beschädigt werden und Füllmaterial austreten, besteht ein potenzielles Gesundheitsrisiko.

Was jetzt tun: Kinder fernhalten, Produkt verpacken

  • Spielsand, Bastelmaterial oder Ausgrabungssets nicht weiter verwenden und den Inhalt nicht in der Wohnung verstreuen.
  • Kleinere Mengen in einem dichten Beutel zurückgeben oder beim Wertstoffhof nachfragen, wie dort mit asbesthaltigen Abfällen umgegangen wird.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Wenn der Händler die Rücknahme ablehnt, beim Hersteller oder der Verbraucherzentrale nachfragen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Von der weiteren Verwendung der Artikel wird abgeraten. Bereits erworbene Ware ist in ROFU-Filialen zurückzugeben. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Toys Amsterdam Jungle Expedition Super Stretch Gorilla 13,5 Zentimeter zurückgerufen?

Untersuchungen zur Produktsicherheit haben ergeben, dass die betroffenen Artikel möglicherweise eine Gefährdung darstellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Füllung Spuren von Asbest enthält. Sollte das Produkt beschädigt werden und Füllmaterial austreten, besteht ein potenzielles Gesundheitsrisiko.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 8713219480632, 8713219521298. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Spielsand, Bastelmaterial oder Ausgrabungssets nicht weiter verwenden und den Inhalt nicht in der Wohnung verstreuen. Kleinere Mengen in einem dichten Beutel zurückgeben oder beim Wertstoffhof nachfragen, wie dort mit asbesthaltigen Abfällen umgegangen wird. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wenn der Händler die Rücknahme ablehnt, beim Hersteller oder der Verbraucherzentrale nachfragen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Rheinland-Pfalz
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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