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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 6. März 2025

Rückruf: OPEL CORSA — Vorschriftenabweichung CoC

OPEL CORSA wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung CoC. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 07.06.2024 bis 05.07.2024. Veröffentlicht am 6. März 2025.

Gefahr: Räder, Achsen und Fahrwerk

Inkorrekte CO2-Werte in Bezug auf die Räder im CoC und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung CoC

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • CORSA

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 07.06.2024 bis 05.07.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • KPG

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 14589R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
CORSA
Hersteller
OPEL
Rückrufcode des Herstellers
KPG
Betroffener Produktionszeitraum
07.06.2024 bis 05.07.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14589R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1077

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Die Konformitätsbescheinigung (CoC) und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 werden neu gedruckt.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird OPEL CORSA zurückgerufen?

Vorschriftenabweichung CoC. Inkorrekte CO2-Werte in Bezug auf die Räder im CoC und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle CORSA, gebaut im Zeitraum 07.06.2024 bis 05.07.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode KPG, KBA-Referenz 14589R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Radschrauben, Federn und Achsteile nicht selbst nachziehen oder tauschen, sondern in der Werkstatt prüfen lassen.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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