Rückruf: OPEL CORSA — Vorschriftenabweichung eCall
OPEL CORSA wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung eCall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 10.12.2024 bis 20.02.2025. Veröffentlicht am 15. September 2025.
Gefahr: Software und Elektronik
Fehlerhaftes Telematik-Steuergerät führt zum Ausfall des eCall-Systems und des Geschwindigkeitsbegrenzers.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung eCall
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- CORSA
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 10.12.2024 bis 20.02.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- KRW
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- CORSA
- Hersteller
- OPEL
- Rückrufcode des Herstellers
- KRW
- Betroffener Produktionszeitraum
- 10.12.2024 bis 20.02.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15567R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 21
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist OPEL CORSA. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode KRW und die KBA-Referenznummer 15567R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Austausch des autonomen Telematik-Steuergeräts.“
Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
- Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen.
- Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
- Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.
Empfehlung im Originaltext
Austausch des autonomen Telematik-Steuergeräts.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird OPEL CORSA zurückgerufen?
Vorschriftenabweichung eCall. Fehlerhaftes Telematik-Steuergerät führt zum Ausfall des eCall-Systems und des Geschwindigkeitsbegrenzers.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle CORSA, gebaut im Zeitraum 10.12.2024 bis 20.02.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode KRW, KBA-Referenz 15567R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist OPEL CORSA. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode KRW und die KBA-Referenznummer 15567R.
Kostet die Reparatur etwas?
Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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