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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 9. Oktober 2025

Rückruf: POLESTAR 2 — Bremsausfall

POLESTAR POLESTAR 2 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Bremsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 24.10.2020 bis 15.04.2024. Veröffentlicht am 9. Oktober 2025.

Gefahr: Bremsen

Bei Verwendung des B-Modus (Hybrid) bzw. im One-Pedal-Drive-Modus (Elektro) kann keine Bremswirkung mit dem Bremspedal erzielt werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Bremsausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • POLESTAR 2

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 24.10.2020 bis 15.04.2024

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • RP1061

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15230R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
POLESTAR 2
Hersteller
POLESTAR
Rückrufcode des Herstellers
RP1061
Betroffener Produktionszeitraum
24.10.2020 bis 15.04.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15230R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1666

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist POLESTAR POLESTAR 2. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode RP1061 und die KBA-Referenznummer 15230R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Aktualisierung der Software über ein Over-the-Air-Update (OTA).“

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke POLESTAR, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

Aktualisierung der Software über ein Over-the-Air-Update (OTA).

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird POLESTAR 2 zurückgerufen?

Bremsausfall. Bei Verwendung des B-Modus (Hybrid) bzw. im One-Pedal-Drive-Modus (Elektro) kann keine Bremswirkung mit dem Bremspedal erzielt werden.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle POLESTAR 2, gebaut im Zeitraum 24.10.2020 bis 15.04.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode RP1061, KBA-Referenz 15230R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist POLESTAR POLESTAR 2. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode RP1061 und die KBA-Referenznummer 15230R.

Kostet die Reparatur etwas?

Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke POLESTAR, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 0800 9991570.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
0800 9991570
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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