Rückruf: RENAULT AUSTRAL — Ausbleibende Warnmeldungen ABS/ESP
RENAULT AUSTRAL wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausbleibende Warnmeldungen ABS/ESP. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 23.03.2023 bis 23.01.2025. Veröffentlicht am 4. Juni 2025.
Gefahr: Bremsen
Fehlerhafte Programmierung des ABS-ESP-Steuergeräts kann dazu führen, dass Warnmeldungen nicht angezeigt werden.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausbleibende Warnmeldungen ABS/ESP
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- AUSTRAL
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 23.03.2023 bis 23.01.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 0EN9
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- AUSTRAL
- Hersteller
- RENAULT
- Rückrufcode des Herstellers
- 0EN9
- Betroffener Produktionszeitraum
- 23.03.2023 bis 23.01.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14971R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 24112
Was jetzt tun: Bremsanlage: nicht auf die lange Bank schieben
- Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen.
- Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
- Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für RENAULT AUSTRAL offen ist.
- Unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen. Mit dem Termin zu warten, lohnt sich deshalb nicht.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Das ABS-ESP-Steuergerät wird neu programmiert.“
Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
- Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
- Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
- Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.
Empfehlung im Originaltext
Das ABS-ESP-Steuergerät wird neu programmiert.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird RENAULT AUSTRAL zurückgerufen?
Ausbleibende Warnmeldungen ABS/ESP. Fehlerhafte Programmierung des ABS-ESP-Steuergeräts kann dazu führen, dass Warnmeldungen nicht angezeigt werden.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle AUSTRAL, gebaut im Zeitraum 23.03.2023 bis 23.01.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0EN9, KBA-Referenz 14971R.
Was sollte ich jetzt tun?
Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen. Die Werkstatt prüft anhand der FIN in wenigen Minuten, ob die Maßnahme für RENAULT AUSTRAL offen ist.
Kostet die Reparatur etwas?
Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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