Rückruf: RENAULT DUSTER — Ausfall Feststellbremse
RENAULT DUSTER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausfall Feststellbremse. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 13.03.2024 bis 26.02.2025. Veröffentlicht am 3. Dezember 2025.
Gefahr: Bremsen
Fehler in der Getriebeverriegelung kann zum unbeabsichtigten Lösen oder zum Festsitzen des Getriebes führen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausfall Feststellbremse
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- DUSTER
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 13.03.2024 bis 26.02.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 0EYA
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- DUSTER
- Hersteller
- RENAULT
- Rückrufcode des Herstellers
- 0EYA
- Betroffener Produktionszeitraum
- 13.03.2024 bis 26.02.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15522R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 137
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
- Für Rückfragen nennt die Meldung: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke RENAULT, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Austausch des Betätigungsmechanismus der Feststellbremse.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird RENAULT DUSTER zurückgerufen?
Ausfall Feststellbremse. Fehler in der Getriebeverriegelung kann zum unbeabsichtigten Lösen oder zum Festsitzen des Getriebes führen.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle DUSTER, gebaut im Zeitraum 13.03.2024 bis 26.02.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 0EYA, KBA-Referenz 15522R.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
Kostet die Reparatur etwas?
Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke RENAULT, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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