Rückruf: Skylotec Breasy Classic — Gesundheitsrisiken/Sonstige
Skylotec Breasy Classic wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsrisiken/Sonstige. Veröffentlicht am 1. Mai 2026.




Gefahr: Unzureichende Schutzwirkung
Die gesamte Filtrationskapazität der Maske ist unzureichend (gemessene Werte so niedrig wie 79%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, schützt es möglicherweise nicht richtig. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 149.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- MA-203-00000-25/ 458553
- MA-203-00000-25/ 458554
- MA-203-00000-25/ 458556
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Breasy Classic
- Marke
- Skylotec
- Charge oder Losnummer
- 452734456887456888456889456890456891457278457978457981458552458553458554458555458556459101459107459108459109459110
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: MA-203-00000-25/ 458553, MA-203-00000-25/ 458554, MA-203-00000-25/ 458556 Herkunftsland: Unbekannt
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Gefaltete weiße FFP2-Gesichtsmaske mit grauem Schriftzug in einer transparenten Kunststoffverpackung (individuell), verkauft in Packungen mit 25 Masken
Was jetzt tun: Sofort ersetzen
- Bei Kinderhelmen und Sonnenschutz für Kinder zuerst handeln, weil die Folgen dort am schwersten wiegen.
- Das Produkt nicht weiterverschenken oder verkaufen.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Hersteller Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 06/11/2025 Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 06/11/2025
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Skylotec Breasy Classic zurückgerufen?
Gesundheitsrisiken/Sonstige. Die gesamte Filtrationskapazität der Maske ist unzureichend (gemessene Werte so niedrig wie 79%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Selbst wenn es mit anderen empfohlenen Maßnahmen kombiniert wird, schützt es möglicherweise nicht richtig.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell MA-203-00000-25/ 458553, MA-203-00000-25/ 458554, MA-203-00000-25/ 458556. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Bei Kinderhelmen und Sonnenschutz für Kinder zuerst handeln, weil die Folgen dort am schwersten wiegen. Das Produkt nicht weiterverschenken oder verkaufen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Masken, Helme und Warnwesten auch benutzt zurückgeben. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01284/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098730
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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