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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 29. Oktober 2026

Produktwarnung: SSP Konsumgüter Trade & Consult Himemaru Japanese Rice Cracker, 98 Gramm

Für SSP Konsumgüter Trade & Consult Himemaru Japanese Rice Cracker, 98 Gramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 29. Oktober 2026.

SSP Konsumgüter Trade & Consult Himemaru Japanese Rice Cracker, 98 Gramm: Foto 1 von 2 zur Produktwarnung vom 29.10.2026SSP Konsumgüter Trade & Consult Himemaru Japanese Rice Cracker, 98 Gramm: Foto 2 von 2 zur Produktwarnung vom 29.10.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Mineralöl- und Prozesskontaminanten

Glycidylfettsäureester sind organisch-chemische Verbindungen, die vor allem durch die Raffination pflanzlicher Fette und Öle entstehen können. Sie werden bei der Verdauung im Körper aufgespalten und Glycidol wird freigesetzt. Es besitzt genschädigende und krebserzeugende Eigenschaften und ist deshalb in Lebensmitteln unerwünscht. Für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) sind deshalb EU-weit Höchstgehalte festgelegt. Weitere Informationen sind im Glossarbeitrag zu finden: Glycidol

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Himemaru Japanese Rice Cracker, 98 Gramm
Marke
SSP Konsumgüter Trade & Consult
Hersteller oder Inverkehrbringer
SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH, Philipp-Reis-Str. 15 B3/B4, 63128 Dietzenbach
Haltbarkeit
Es werden alle noch gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten zurückgerufen.
Verpackung
98 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Es wurde ein erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) festgestellt.

Was jetzt tun: Vorrat prüfen, Ware zurückgeben

  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
  • Bei Öl, Fetten und Säuglingsnahrung lohnt der genaue Abgleich, weil diese Produkte regelmäßig und in größeren Mengen verbraucht werden.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Symptome und wann zum Arzt

Schadstoffe im Lebensmittel: Bei Grenzwertüberschreitungen sind akute Beschwerden nach einzelnen Portionen in aller Regel nicht zu erwarten. Die Werte schützen vor Belastung über längere Zeit.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • wenn nach dem Verzehr Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel auftreten: Giftnotruf oder Praxis
  • zur Beratung, wenn Kinder das Produkt über längere Zeit regelmäßig gegessen haben

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Bei Säuglingsnahrung erstattet auch die Drogerie, in der gekauft wurde.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Empfehlung der Firma SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH: Die Ware ist nicht verkehrsfähig. Sie darf nicht weiterverwendet werden.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei SSP Konsumgüter Trade & Consult Himemaru Japanese Rice Cracker?

Glycidylfettsäureester sind organisch-chemische Verbindungen, die vor allem durch die Raffination pflanzlicher Fette und Öle entstehen können. Sie werden bei der Verdauung im Körper aufgespalten und Glycidol wird freigesetzt. Es besitzt genschädigende und krebserzeugende Eigenschaften und ist deshalb in Lebensmitteln unerwünscht.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen. Bei Öl, Fetten und Säuglingsnahrung lohnt der genaue Abgleich, weil diese Produkte regelmäßig und in größeren Mengen verbraucht werden.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Säuglingsnahrung erstattet auch die Drogerie, in der gekauft wurde. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hessen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/10_O

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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