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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 31. Juli 2025

Rückruf: VW TRANSPORTER — Brandgefahr/Ausfall Beleuchtung/Antriebsausfall

VW TRANSPORTER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr/Ausfall Beleuchtung/Antriebsausfall. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 15.02.2025 bis 21.02.2025. Veröffentlicht am 31. Juli 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Bolzenabriss an verschiedenen Leitungsverschraubungen im Elektro-Motorraum (E-Box) kann zur Unterbrechung unterschiedlicher elektrischer Funktionen führen, z. B. Ausfall der Außenbeleuchtung oder Verlust des Antriebs. Bei Widerstandserhöhung kann ein Brand nicht ausgeschlossen werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr/Ausfall Beleuchtung/Antriebsausfall

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • TRANSPORTER

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 15.02.2025 bis 21.02.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • 97A3

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15278R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
TRANSPORTER
Hersteller
VW
Rückrufcode des Herstellers
97A3
Betroffener Produktionszeitraum
15.02.2025 bis 21.02.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15278R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 10

Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen

  • Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
  • Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
  • Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: 0800-8655792436

Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
  • Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen.
  • Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
  • Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.

Empfehlung im Originaltext

Ersatz des Unterteils der E-Box.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird VW TRANSPORTER zurückgerufen?

Brandgefahr/Ausfall Beleuchtung/Antriebsausfall. Bolzenabriss an verschiedenen Leitungsverschraubungen im Elektro-Motorraum (E-Box) kann zur Unterbrechung unterschiedlicher elektrischer Funktionen führen, z. B. Ausfall der Außenbeleuchtung oder Verlust des Antriebs. Bei Widerstandserhöhung kann ein Brand nicht ausgeschlossen werden.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle TRANSPORTER, gebaut im Zeitraum 15.02.2025 bis 21.02.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 97A3, KBA-Referenz 15278R.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Kraftstoffgeruch, Flüssigkeit unter dem Fahrzeug oder Warnungen zur Hochvoltbatterie sind Anzeichen, die Weiterfahrt sofort zu beenden.

Kostet die Reparatur etwas?

Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Muss ein Fahrzeug mit Brandgefahr in die Werkstatt geschleppt werden, übernimmt das bei Rückrufen in der Regel der Hersteller; vorher absprechen. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: 0800-8655792436.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
0800-8655792436
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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