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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 26. Juni 2026

Produktwarnung: WildSide Fahrradhelm — Verletzungen

Für WildSide Fahrradhelm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 26. Juni 2026.

WildSide Fahrradhelm: Foto 1 von 4 zur Produktwarnung vom 26.06.2026WildSide Fahrradhelm: Foto 2 von 4 zur Produktwarnung vom 26.06.2026WildSide Fahrradhelm: Foto 3 von 4 zur Produktwarnung vom 26.06.2026WildSide Fahrradhelm: Foto 4 von 4 zur Produktwarnung vom 26.06.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Unzureichende Schutzwirkung

Aufgrund der Konstruktion des Klappmechanismus sind die Lüftungsöffnungen zu breit. Im Falle eines Aufpralls bietet der Helm möglicherweise keinen ausreichenden Schutz für den Kopf und Benutzer können Kopfverletzungen erleiden. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 1078.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt eine Angabe, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • Fahrradhelm

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Fahrradhelm
Hersteller
WildSide
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 12000044562660558 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Fahrzeuge
Vertrieb über
AliExpress() /

Angaben der Behörde

Faltbarer Fahrradhelm.

Was jetzt tun: Nicht mehr auf den Schutz verlassen

  • „Fahrradhelm“ von WildSide schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung.
  • Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten.
  • Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Bei Kauf auf einem Marktplatz ist der Verkäufer zuständig, ersatzweise der Marktplatz.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 18/06/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei WildSide Fahrradhelm?

Verletzungen. Aufgrund der Konstruktion des Klappmechanismus sind die Lüftungsöffnungen zu breit. Im Falle eines Aufpralls bietet der Helm möglicherweise keinen ausreichenden Schutz für den Kopf und Benutzer können Kopfverletzungen erleiden. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 1078.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle Fahrradhelm. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Was sollte ich jetzt tun?

„Fahrradhelm“ von WildSide schützt nicht so, wie es auf der Verpackung steht. Ob Atemschutzmaske, Helm, Warnweste oder Sonnenschutz: im Ernstfall fehlt die versprochene Wirkung. Bis Ersatz da ist, auf ein anderes, geprüftes Produkt umsteigen. Bei Masken und Helmen auf CE-Kennzeichnung und Prüfnorm achten. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.

Kostet die Reparatur etwas?

Bei Kauf auf einem Marktplatz ist der Verkäufer zuständig, ersatzweise der Marktplatz. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01900/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099410

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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