Produktwarnung: foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) — Fremdkörper
Für foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind die Chargen H49B1 und J49B0. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 10. April 2026.


Gefahr: Fremdkörper im Produkt
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 6 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
EAN / GTIN
Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.
- 4260229234273
- 4260229234266
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- H49B1
- J49B0
Mindesthaltbarkeitsdatum
Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.
- 04.08.2026
- 04.10.2026
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) und Kakaobutterzubereitung, 40 Gramm und 12 x 40 Gramm
- Marke
- foodloose
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- foodloose GmbH Geibelstraße 54 22303 Hamburg
- Charge oder Losnummer
- Charge: H49B1 und J49B0
- Haltbarkeit
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.08.2026 und 04.10.2026
- EAN
- 4260229234273, 4260229234266
- Verpackung
- 40 Gramm (2 x 20 Gramm), 12 x 40 Gramm
- Weitere Kennzeichnung
- EAN VKE (12 x 40 Gramm): 4260229234273 EAN Einzelprodukt (40 Gramm): 4260229234266
- Kategorie
- Lebensmittel
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Angaben der Behörde
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen einen Fremdkörper enthalten der eine Verletzungsgefahr darstellt.
Was jetzt tun: Komplett abgeben statt aussortieren
- Nicht jede Packung der Charge enthält Fremdkörper, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen.
- Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
- Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.
Symptome und wann zum Arzt
Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.
Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:
- bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
- wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte
Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.
Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Empfehlung im Originaltext
Konsument:innen, die das betroffene Produkt erworben haben, sollten vom Verzehr absehen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu diesem Produkt haben.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %)?
Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4260229234273, 4260229234266; Chargen H49B1, J49B0; Mindesthaltbarkeitsdatum 04.08.2026, 04.10.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Nicht jede Packung der Charge enthält Fremdkörper, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen. Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?
Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Hamburg
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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