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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 10. April 2026 Aktualisiert: 16. April 2026

Produktwarnung: foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) — Fremdkörper

Für foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen sind die Chargen H49B1 und J49B0. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 10. April 2026.

foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %): Foto 1 von 2 zur Produktwarnung vom 10.04.2026foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %): Foto 2 von 2 zur Produktwarnung vom 10.04.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Fremdkörper im Produkt

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 6 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

EAN / GTIN

Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.

  • 4260229234273
  • 4260229234266

Charge / Los

Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.

  • H49B1
  • J49B0

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 04.08.2026
  • 04.10.2026

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %) und Kakaobutterzubereitung, 40 Gramm und 12 x 40 Gramm
Marke
foodloose
Hersteller oder Inverkehrbringer
foodloose GmbH Geibelstraße 54 22303 Hamburg
Charge oder Losnummer
Charge: H49B1 und J49B0
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.08.2026 und 04.10.2026
EAN
4260229234273, 4260229234266
Verpackung
40 Gramm (2 x 20 Gramm), 12 x 40 Gramm
Weitere Kennzeichnung
EAN VKE (12 x 40 Gramm): 4260229234273 EAN Einzelprodukt (40 Gramm): 4260229234266
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Angaben der Behörde

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen einen Fremdkörper enthalten der eine Verletzungsgefahr darstellt.

Was jetzt tun: Komplett abgeben statt aussortieren

  • Nicht jede Packung der Charge enthält Fremdkörper, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen.
  • Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Packung oder Etikett aufheben, bis alles erledigt ist. Charge und Datum darauf sind bei der Rückgabe der einfachste Nachweis.

Symptome und wann zum Arzt

Fremdkörper: Mögliche Folgen sind Verletzungen in Mund und Rachen, Schluckbeschwerden oder Bauchschmerzen.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Blut im Speichel oder Stuhl, starken Bauchschmerzen oder anhaltenden Schluckbeschwerden
  • wenn ein Kind einen harten oder scharfen Gegenstand verschluckt haben könnte

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Empfehlung im Originaltext

Konsument:innen, die das betroffene Produkt erworben haben, sollten vom Verzehr absehen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang zu diesem Produkt haben.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei foodloose Bio-Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung (16 %)?

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4260229234273, 4260229234266; Chargen H49B1, J49B0; Mindesthaltbarkeitsdatum 04.08.2026, 04.10.2026. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Nicht jede Packung der Charge enthält Fremdkörper, aber zu Hause lässt sich das nicht zuverlässig prüfen. Bei Kinderportionen besonders vorsichtig sein: kleine harte Teile werden geschluckt, bevor jemand sie bemerkt. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Die Packung möglichst verschlossen zurückgeben. Erstattet wird der volle Kaufpreis. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/04_A

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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