Rückruf: GASGAS EC — Ausfall Vorderradbremse
GASGAS EC wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ausfall Vorderradbremse. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 30.11.2021 bis 28.08.2024. Veröffentlicht am 20. Mai 2025.
Gefahr: Bremsen
Aufgrund eines Herstellungsfehlers kann der vordere Bremssattel brechen und somit die Vorderradbremse ausfallen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ausfall Vorderradbremse
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- EC
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 30.11.2021 bis 28.08.2024
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- 13_2471096
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- EC
- Hersteller
- GASGAS
- Rückrufcode des Herstellers
- 13_2471096
- Betroffener Produktionszeitraum
- 30.11.2021 bis 28.08.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14781R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 21081
Was jetzt tun: Auf das Schreiben warten oder selbst nachfragen
- Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
- Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach.
- Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke GASGAS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Bremssattel vorn prüfen und bei Bedarf austauschen.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird GASGAS EC zurückgerufen?
Ausfall Vorderradbremse. Aufgrund eines Herstellungsfehlers kann der vordere Bremssattel brechen und somit die Vorderradbremse ausfallen.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle EC, gebaut im Zeitraum 30.11.2021 bis 28.08.2024. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode 13_2471096, KBA-Referenz 14781R.
Was sollte ich jetzt tun?
Der Hersteller schreibt die Halter betroffener Fahrzeuge an. Die Anschriften bekommt er über die FIN vom Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Wer umgezogen ist, das Auto gebraucht gekauft hat oder keinen Brief bekommen hat, fragt am besten direkt bei einer Vertragswerkstatt mit der FIN nach. Bis zum Termin mit größerem Abstand fahren und vor Gefällstrecken die Bremswirkung bei niedriger Geschwindigkeit testen.
Kostet die Reparatur etwas?
Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke GASGAS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt