Rückruf: Laser Pecker Lasergravurmaschine — Sehschaden
Laser Pecker Lasergravurmaschine wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 13. März 2026.




Gefahr: Schäden an Augen oder Gehör
Der Laserstrahl ist zu stark und nicht ausreichend umschlossen. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu Sehschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- L1
Artikel- oder Angebotsnummer
Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.
- 388395108449
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Lasergravurmaschine
- Marke
- Laser Pecker
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: L1 Pro Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Elektro und Technik
Angaben der Behörde
Standmontierte Lasergravurmaschine. Ca. 15 cm hoch. Online verkauftes Produkt, insbesondere über eBay (eindeutige Produktkennung: 388395108449).
Was jetzt tun: Nicht mehr verwenden
- „Lasergravurmaschine“ von Laser Pecker nicht mehr benutzen. Die Meldung nennt eine Gefahr für Augen oder Gehör, etwa durch zu starkes Licht, unzureichenden UV-Schutz oder zu laute Signale.
- Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummern L1 Pro und 388395108449. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Bei Onlinekäufen ist der Verkäufer zuständig.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Laser Pecker Lasergravurmaschine zurückgerufen?
Sehschaden. Der Laserstrahl ist zu stark und nicht ausreichend umschlossen. Die direkte Betrachtung des Laserstrahls kann zu Sehschäden führen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell L1 Pro; Artikelnummer 388395108449. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Lasergravurmaschine“ von Laser Pecker nicht mehr benutzen. Die Meldung nennt eine Gefahr für Augen oder Gehör, etwa durch zu starkes Licht, unzureichenden UV-Schutz oder zu laute Signale. Betroffen ist nur die Ware mit Modell- oder Artikelnummern L1 Pro und 388395108449. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei Onlinekäufen ist der Verkäufer zuständig. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00696/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098008
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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