1. Start
  2. Elektro und Technik
  3. Rückruf: Mosquito Trap — Elektrischer Schlag
RückrufStromschlag Veröffentlicht: 20. März 2026

Rückruf: Mosquito Trap — Elektrischer Schlag

Mosquito Trap wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 20. März 2026.

Mosquito Trap: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 20.03.2026Mosquito Trap: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 20.03.2026
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Stromschlag

Das Produkt hat zugängliche lebende Teile (Finger können durch das Gitter eingeführt werden) und die elektrischen Komponenten bieten keinen ausreichenden Schutz vor Kontakt. Folglich konnte der Benutzer zugängliche lebende Teile berühren, was zu einem Stromschlagrisiko führte. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60335-2.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • SY-A204

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Mosquito Trap
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: SY-A204 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Insektenschutzlampe, zum Abtöten von Moskitos, 230 V. Produkt online verkauft, insbesondere über eBay.

Was jetzt tun: Netzteil und Ladegerät nicht weiterverwenden

  • Ladegeräte und Netzteile, deren Stecker oder Gehäuse nicht den Normen entsprechen, auch nicht an anderen Geräten einsetzen.
  • Kinder erreichen Steckdosen und Kabel schneller, als man denkt. Bis zur Rückgabe außer Reichweite lagern.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Ersatz oder Erstattung sind beide möglich.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: Unbekannt

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Mosquito Trap zurückgerufen?

Elektrischer Schlag. Das Produkt hat zugängliche lebende Teile (Finger können durch das Gitter eingeführt werden) und die elektrischen Komponenten bieten keinen ausreichenden Schutz vor Kontakt. Folglich konnte der Benutzer zugängliche lebende Teile berühren, was zu einem Stromschlagrisiko führte. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60335-2.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell SY-A204. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Ladegeräte und Netzteile, deren Stecker oder Gehäuse nicht den Normen entsprechen, auch nicht an anderen Geräten einsetzen. Kinder erreichen Steckdosen und Kabel schneller, als man denkt. Bis zur Rückgabe außer Reichweite lagern.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Ersatz oder Erstattung sind beide möglich. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00809/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098146

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen