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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: Wainlux Lasergravurmaschine — Sehschaden

Wainlux Lasergravurmaschine wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Wainlux Lasergravurmaschine: Foto 1 von 4 zur Rückruf vom 13.03.2026Wainlux Lasergravurmaschine: Foto 2 von 4 zur Rückruf vom 13.03.2026Wainlux Lasergravurmaschine: Foto 3 von 4 zur Rückruf vom 13.03.2026Wainlux Lasergravurmaschine: Foto 4 von 4 zur Rückruf vom 13.03.2026
4 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Schäden an Augen oder Gehör

Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und es keine Grundplatte gibt, ist ein direkter Zugriff auf Laserstrahlung während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der europäischen Norm EN 60825-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • K10

Artikel- oder Angebotsnummer

Auf Etikett oder Kassenbon, bei Onlinekäufen in der Bestellübersicht des Shops.

  • 1005006642621618

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Lasergravurmaschine
Marke
Wainlux
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: K10 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Lasergravierer mit Diodenlaser (Laser: 455 nm, 3000 mW). Online verkauftes Produkt, insbesondere über Aliexpress (eindeutige Produktkennung: 1005006642621618).

Was jetzt tun: Kinder schützen, Produkt ersetzen

  • Laserpointer, Sonnenbrillen und Spielzeug mit Lautsprechern werden oft von Kindern benutzt. Diese Produkte zuerst einsammeln.
  • Bei anhaltenden Seh- oder Hörbeschwerden nach dem Gebrauch eine Augen- oder HNO-Praxis aufsuchen.

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Das Produkt wird auch benutzt zurückgenommen.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: 27/02/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 24/02/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Wainlux Lasergravurmaschine zurückgerufen?

Sehschaden. Da die Sicherheitsmechanismen leicht umgangen werden können und es keine Grundplatte gibt, ist ein direkter Zugriff auf Laserstrahlung während des Betriebs möglich. Ein direkter Blick in den Laserstrahl oder eine Belichtung durch Streustrahlung könnte das Sehvermögen einer Person schädigen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der europäischen Norm EN 60825-1.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell K10; Artikelnummer 1005006642621618. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Laserpointer, Sonnenbrillen und Spielzeug mit Lautsprechern werden oft von Kindern benutzt. Diese Produkte zuerst einsammeln. Bei anhaltenden Seh- oder Hörbeschwerden nach dem Gebrauch eine Augen- oder HNO-Praxis aufsuchen.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Das Produkt wird auch benutzt zurückgenommen. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00747/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098090

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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